Die Meldung von Veranstaltungen im Ausland muss vom Veranstalter bei den jeweiligen Schwestergesellschaften im Ausland eingereicht werden, inkl. der Setlist der gespielten Werke. Grundlage für die Abrechnung ist diese Veranstaltungsmeldung. Deshalb ist es empfehlenswert, mit dem Veranstalter die Setlist (=Programm-Meldung) abzugleichen und eine Kopie dieser Veranstaltungsmeldung anzufordern.
Die Programm-Meldung im Service-Portal stellt eine Serviceleistung für unsere Mitglieder dar und ersetzt nicht die Veranstaltermeldung vom Veranstalter. Falls es zwischen der Programm-Meldung über das Service-Portal und der Veranstaltungsmeldung vom Veranstalter Diskrepanzen gibt, erfolgt die Abrechnung anhand der Veranstaltungsmeldung des Veranstalters.
Die Programm-Meldung im Service-Portal dient dazu,
Programm-Meldungen können sowohl für Unterhaltungsmusik als auch für Ernste Musik nur über das Service-Portal abgegeben werden. Programm-Meldungen per E‑Mail oder Post werden leider nicht akzeptiert. Detaillierte Informationen zur Meldung finden Sie im Leitfaden Programm-Meldung Ausland.
Für Urheber:innen der Ernsten Musik: Es gibt derzeit kein separates Formular zur Eingabe von Programm-Meldungen dieser Sparte. Sollte es nicht nachvollziehbar sein, wie viele Musiker:innen ein Orchester umfasst, kann man alternativ für das Feld „Musikgruppe“ den eigenen Namen eintragen und bei der Gruppenanzahl „1“ eingeben.
Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, können Sie diese hier anfordern. Bitte beachten Sie, dass es nicht zulässig ist, Ihre Zugangsdaten an Dritte, wie z.B. Verlage, Labels, weiterzugeben.
Eine Meldung für Italien über das Service-Portal ist nicht möglich, da SIAE nur Programm-Meldungen über ihre Webseite akzeptiert. Es muss mit dem Veranstalter koordiniert und über das Webportal der SIAE gemeldet werden: https://www.siae.it/it/utilizzatori/bordero/
Programm-Meldungen sollten nur für öffentliche Veranstaltungen eingereicht werden, da für private Veranstaltungen keine Tantiemen ausgezahlt werden können.
Es können für Auslandsveranstaltungen nur musikalische Darbietungen von der AKM abgerechnet werden. Die Einhebung der Tantiemen für Vorträge literarischer Werke (Lesungen) oder Moderationen muss gegebenenfalls über die Gesellschaft „Literar Mechana“ erfolgen.
Auch wenn bei mehreren Veranstaltungen im Ausland dasselbe Programm gespielt wurde, muss je Veranstaltung eine Programm-Meldung abgegeben werden. Es können pro Programm-Meldung für das Ausland nicht mehrere Veranstaltungen eingetragen werden. Es gibt jedoch im Service-Portal die Möglichkeit, eine Setlist anzulegen, die Sie bei Ihrer Programm-Meldung übernehmen können.
Das Formular ist vollständig auszufüllen, damit Werke den richtigen Komponist:innen zugeordnet werden bzw. die richtige Version des gespielten Werkes abgerechnet wird (z.B. mit oder ohne Beteiligung eines Arrangeurs). Bitte tragen Sie auch Fremdrepertoire, das beim Live-Auftritt gespielt wurde, in die Programm-Liste ein. Ihre Musik-Kolleg:innen freuen sich über eine Abgeltung ihrer geschützten Werke.
Stellen Sie vor der Programm-Meldung auch sicher, dass Ihre Werke bei uns angemeldet wurden. Dies beschleunigt die Bearbeitung.
Nein, da wir aus technischen Gründen nur die Online-Programm-Meldung und keine gedruckten Programmhefte an unsere Schwestergesellschaften weiterleiten können.
Nein. Eine Programm-Meldung im Voraus wird von unseren Schwestergesellschaften nicht akzeptiert .
Programm-Meldungen von Auftritten im Ausland werden an die zuständigen ausländischen Schwestergesellschaften zur Prüfung weitergeleitet. Je früher Informationen über stattgefundene Veranstaltungen via Service-Portal bei unseren Schwestergesellschaften eintreffen, desto eher kann mit einer Auszahlung der Tantiemen gerechnet werden. Deshalb ist es empfehlenswert, die Programm-Meldungen so rasch als möglich nach den Veranstaltungen abzugeben.
Generell gilt für Live-Aufführungen im Ausland 3 Jahre vom Veranstaltungsjahr ausgehend bis spätestens Ende November des aktuellen Jahres.
Bitte beachten Sie die folgenden Ausnahmen:
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