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Offener Brief der ARGE Kulturelle Vielfalt

Lesedauer: 4 Minuten

An
Her­rn Bun­deskan­zler Neham­mer,
Her­rn Vizekan­zler Kogler,
Her­rn Bun­desmin­is­ter Karn­er,
Her­rn Bun­desmin­is­ter Polaschek,
Her­rn Bun­desmin­is­ter Schal­len­berg und
die Bildungsdirektor*innen.

Kulturelle Vielfalt schützen und fördern

Regierungsperiode 2020–2024: offene Versprechungen erfüllen! Jetzt!

Sehr geehrter Herr Bun­deskan­zler Neham­mer, sehr geehrter Herr Vizekan­zler Kogler, sehr geehrter Herr Min­is­ter Karn­er, sehr geehrter Herr Min­is­ter Polaschek, sehr geehrter Herr Min­is­ter Schal­len­berg, sehr geehrte Bildungsdirektor*innen!

Die Regierung beken­nt sich im Regierung­spro­gramm zur UNESCO-Kon­ven­tion „Vielfalt kul­tureller Aus­drucks­for­men“ – einem inter­na­tionalen Ver­trag, der die Rechte von Künstler*innen, Kulturarbeiter*innen und kul­turellen Rechte aller verbindlich ver­ankert und Vielfalt kul­tureller Aus­drucks­for­men fernab von Mark­t­logik schützt.

Die zivilge­sellschaftlichen Expert*innen der Arbeits­ge­mein­schaft „Kul­turelle Vielfalt“, ange­siedelt an der Öster­re­ichis­chen UNESCO-Kom­mis­sion, legten in ihrem Schlusskom­mu­niqué 2023 konkrete Empfehlun­gen vor, wie Öster­re­ich sein­er Verpflich­tung zum Schutz und der Förderung Vielfalt kul­tureller Aus­drucks­for­men nachkom­men kann. Was bish­er geschah? Einige Empfehlun­gen wur­den umge­set­zt – andere nicht.

Es ist unab­d­ing­bar, den Stim­men der Zivilge­sellschaft Gehör zu schenken und vor Ablauf der Regierungspe­ri­ode noch dort nachzuschär­fen, wo Ver­sprechun­gen des Regierung­spro­gramms uner­füllt geblieben sind.

Das Regierung­spro­gramm ver­spricht: die Verbesserung bei der Visaver­gabe für Ver­wandtenbe­suche, wis­senschaftlichen Aus­tausch, Forschungszwecke und Kul­tur­pro­jek­te (S. 137). Dabei verpflichtet das UNESCO-Übereinkom­men mit Artikel 16 Öster­re­ich ganz konkret dazu, die glob­alen Asym­me­trien abzubauen. Konkrete Forderun­gen des Schlusskom­mu­niqués weisen den Weg, wie dies gelin­gen könnte:

  • Ein­führung eines ein­heitlichen Aufen­thalt­sti­tels für „Künstler*in selbst/unselbstständig“, allen­falls mit Anzeigepflicht der unselb­st­ständi­gen Tätigkeit an das AMS
  • Bei Nieder­las­sungs­be­wil­li­gung Künstler*in: Einkom­men aus anderen, nicht-kün­st­lerischen Quellen zulassen/einrechnen
  • Nutzung der im Rah­men des EU-Visakodex vorhan­de­nen nationalen Hand­lungsspiel­räume zur Erle­ichterung von Ein­reise, Aufen­thalt und Beschäf­ti­gungs­be­din­gun­gen von Künstler*innen, Kul­tur- und Medienarbeiter*innen aus EU- Drittstaat­en in Österreich.

Das Regierung­spro­gramm ver­spricht: Die musisch-kreative Aus­bil­dung unser­er Kinder und Jugendlichen muss in allen Bil­dungs- und Aus­bil­dung­sein­rich­tun­gen weit­er forciert wer­den (S. 37). Das Schlusskom­mu­niqué der ARGE zeigt, wie dies konkret ginge:

  • Um kul­turelle Bil­dung an Schulen nach­haltig zu unter­stützen, sind sowohl die Stärkung und Pro­fes­sion­al­isierung der kün­st­lerischen Fäch­er als auch der Aus­bau von kul­tureller Pro­jek­tar­beit im Rah­men des Unter­richts notwendig. Es muss sichergestellt wer­den, dass es in jed­er Schule kom­pe­tente Ansprechpartner*innen für Belange kul­tureller Bil­dung gibt. Auch in allen Lan­des-Bil­dungs­di­rek­tio­nen muss die Fachko­or­di­na­tion für kul­turelle Bil­dung drin­gend aus- statt abge­baut werden.

Das Regierung­spro­gramm ver­spricht: die Sich­er­stel­lung der Dotierung des Kün­stler­sozialver­sicherungs­fonds sowie seine Evaluierung und Weit­er­en­twick­lung der Förderkri­te­rien und des Bezieherkreis­es (S. 38).

Konkrete Forderun­gen des Schlusskom­mu­niqués weisen den Weg, wie dies gelin­gen könnte:

  • Anhebung des jährlich max­i­malen Zuschuss­be­trags aus dem Künstler*innen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) und keine Aliquotierung des jährlichen Max­i­mal­be­trags bei nicht ganzjähriger Pflichtversicherung.
  • Erle­ichterung des Zugangs zum Künstler*innen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) sowie Ausweitung der Zuschuss­berechtigten. In Kul­tur und Medi­en selb­st­ständig Tätige sowie Kulturvermittler*innen sind nach wie vor aus­geschlossen, und für Künstler*innen gilt ein restrik­tiv­er Kun­st­be­griff als Zugangsvoraussetzung.

Es ist Zeit, diese Ver­sprechen aus dem Regierung­spro­gramm einzulösen. Die zivilge­sellschaftlichen Expert*innen der Arbeits­ge­mein­schaft „Kul­turelle Vielfalt“ appel­lieren an die Bun­desregierung, sich ehestens den genan­nten Vorhaben zu wid­men – und unter Ein­beziehung der zivilge­sellschaftlichen Expert*innen nun rechtzeit­ig vor dem Ende der Leg­is­laturpe­ri­ode konkrete Umset­zun­gen zu erar­beit­en. Die detail­lierten Forderun­gen des Schlusskom­mu­niqués: www.unesco.at/Klausurtagung_ARGE_KV_Schlusskommuniqe_2023.pdf

Wir ersuchen um Ihre Auskun­ft zum Stand der Dinge und einen Ter­min­vorschlag, um die gemein­same Arbeit daran aufzunehmen.

Mit fre­undlichen Grüßen
Andrea Glauser, Insti­tut für Kul­tur­man­age­ment und Gen­der Stud­ies / mdw
Alexan­der Dum­re­ich­er-Ivanceanu, Fachver­band der Film- und Musik­wirtschaft
Daniela Koweindl, IG Bildende Kun­st
Elis­a­beth Bern­roit­ner, D–Arts
Ger­hard Ruiss, IG Autorin­nen Autoren
Har­ald Huber, Öster­re­ichis­ch­er Musikrat
Hel­ga Schwarzwald, Ver­band Freier Rund­funk Öster­re­ich
Kul­tur­rat Öster­re­ich
Peter Vieweger, AKM
Patrick Math­ae, EU XXL
Sabine Reit­er, mica – music aus­tria
Yvonne Gim­pel, IG Kul­tur Öster­re­ich
Zahra Mani, Aus­tri­an Composers

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Susanne Lontzen 

Unternehmens-Kom­mu­nika­tion

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