Sie darf nach einem erfolgreichen Live-Auftritt nie fehlen: die Programm-Meldung, die eine genaue Abrechnung der Tantiemen an die UrheberInnen und Verlage ermöglicht. Vergessen Sie als Orchester- bzw. EnsembleleiterIn, KapellmeisterIn, Bandleader oder AlleinunterhalterIn bitte nicht auf die Programm-Meldung an die AKM.
Unser Service kennt keine Grenzen: die AKM leitet das Programm Ihres Auslandsauftritts gerne an die entsprechende Gesellschaft weiter.
Damit Sie rasch zu Ihren Tantiemen kommen, machen Sie sich bitte mit den Regelungen vertraut, die in manchen Ländern gelten.
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Im Serviceportal wählen Sie das Service Meine Programme.
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Legen Sie Ihre Gruppe an, für die Sie ein Programm melden.
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Lesen Sie den QR Code ein, um die Veranstalterdaten zu übernehmen.
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Geben Sie die gespielten Musikstücke ein.
Mit dem vom Veranstalter zur Verfügung gestellten QR-Code übernehmen Sie alle Veranstaltungsdaten automatisch in die Programm-Meldung.
Jasmin Stadlhofer
Programm-Meldung Ausland
+43 50717–19301
Kontakt
FAQ
Für die Tantiemenabrechnung an die KomponistInnen, MusiktextautorInnen und MusikverlegerInnen. Die Musikprogramme bilden die Grundlage für die Abrechnung der eingehobenen Aufführungsentgelte an die UrheberInnen und VerlegerInnen.
Wenn Musik LIVE aufgeführt wird, d.h. Musikgruppen / AlleinunterhalterInnen mittels Musikinstrumenten mit oder ohne Gesang oder nur gesanglich Musik darbieten. Neben Konzerten betrifft dies auch das Musizieren bei Zeltfesten, Frühschoppen, Bällen, Vereinsveranstaltungen, beim Heurigen, in Lokalen u.a.m.
Für Auftritte in Österreich ist keine Programmausstellung erforderlich, wenn es gedruckte Musikprogramme zur Veranstaltung gibt. Bei Programmabweichungen, darunter fallen insbesondere Zugaben, teilen Sie uns diese bitte formfrei schriftlich mit; am besten legen Sie diese Mitteilung dem gedruckten Programm bei.
Für Auftritte im Ausland müssen alle Programmmeldungen über das Serviceportal durchgeführt werden.
Auf den Musikprogrammen sind nur live dargebotene Musikwerke zu notieren. Somit sind für Veranstaltungen, bei denen Musik ausschließlich „mechanisch“ wiedergegeben wird, keine Musikprogramme auszustellen.
Die Musikprogramme sind von den Musikausübenden, d.h. von den Gruppenmitgliedern, Orchester-bzw. EnsembleleiterInnen, KapellmeisterInnen, AlleinunterhalterInnen, auszustellen. Für UrheberInnen, die ihre Werke auch selbst interpretieren („SelbstspielerInnen“) liegt es im eigenen Interesse bei Auftritten Musikprogramme auszufüllen. Reine Musikausübende mögen bitte bedenken, dass es die UrheberInnen sind, die es ihnen ermöglichen, mit der Musik Geld zu verdienen.
Unter gewissen Voraussetzungen bzw. in Rücksprache mit der AKM-Fachabteilung werden Programm- Meldungen auch von Dritten, wie z.B. Verlagen, Labels, Managements, akzeptiert.
Die AKM ist von den VeranstalterInnen von Live-Aufführungen über die auftretenden Musikgruppen/ AlleinunterhalterInnen zu informieren.
Ja, tragen Sie bitte alle live gespielten Werke ein, also z.B. auch Fremdrepertoire, auswendig gespielte Werke oder bereits freie Werke.
Beachten Sie bitte auch, dass die Angabe des Titels einer Oper, Operette, eines Tonfilms oder eines Sammelheftes nicht genügt. Es muss vielmehr angeführt werden, welche einzelnen Nummern, deren Titel anzuführen sind, gespielt wurden.
Da die AKM aufgrund einer Vereinbarung mit der Literar Mechana auch die Einhebung der Tantiemen für den öffentlichen Vortrag literarischer Werke (Lesungen) vornimmt, sind gegebenenfalls auch diese Sprachwerke auf den Programmen zu notieren (Ausnahme: wenn ausschließlich aus eigenen Werken vorgelesen wird).
Für Ausland: Es können nur musikalische Darbietungen abgerechnet werden. Die Einhebung der Tantiemen für den öffentlichen Vortrag literarischer Werke (Lesungen) oder Moderationen ist nicht möglich.
Im Ausland gelten besondere Regelungen, die wir hier für Sie zusammengefasst haben.
Weil die Musikprogramme die Grundlage für die Abrechnung der eingehobenen Aufführungsentgelte an die UrheberInnen und Verlage bilden. Die AKM ist bestrebt, jeden eingehobenen Cent/Euro exakt einem Musikprogramm zuzuordnen und entsprechend den auf diesem Programm angegebenen Werken abzurechnen. Nur wahrheitsgemäß ausgefüllte Programme können eine gerechte Tantiemenabrechnung gewährleisten.
Der Programmausstellende haftet für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben, welche Werke gespielt wurden.
Musikprogramme können bis zum 15. des übernächsten Monats nach Quartalsende gemeldet werden. Findet die Live-Aufführung im 1. Quartal des Jahres statt, kann bis 15. Mai gemeldet werden. Findet sie im 2. Quartal statt, bis 15. August, im dritten bis 15. November, im vierten bis 15. Februar.
Im Ausland gelten andere Fristen. Mehr dazu hier.
Verwenden Sie zur Übermittlung der Programm-Meldungen unser Serviceportal. Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, können Sie diese hier anfordern. Bitte beachten Sie, dass es nicht zulässig ist, die Zugangsdaten an Dritte, wie z.B. Verlage, Labels, weiterzugeben.
Sie werden von der Programmprüfungskommission (PPK) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft und anschließend- wenn allfällige Zweifel ausgeräumt sind- werden die betreffenden Werke der Abrechnung zugeführt.
Musikprogramme von Auftritten im Ausland werden an die zuständigen ausländische Schwestergesellschaft zur Prüfung weitergeleitet.
Sie finden ein breites Angebot an Unterstützungsmaßnahmen auf der Website: nutzen Sie die Erklärvideos und Schritt-für-Schritt Anleitungen oder wenden Sie sich an die MitarbeiterInnen der Abteilung Live-Aufführung.