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AKM fordert Maßnahmen zu KI

Lesedauer: 3 Minuten

Die Mit­glieder­hauptver­samm­lung der AKM fordert poli­tis­che Maß­nah­men zur Ver­wen­dung von Kün­stlich­er Intel­li­genz in der Musik und präsen­tiert das Jahre­sergeb­nis 2023.

Wenn die ordentlichen Mit­glieder der AKM Mitte Juni zur jährlichen Mit­glieder­hauptver­samm­lung zusam­men­tr­e­f­fen, wer­den neben der Fest­stel­lung des Jahresab­schlusses auch rich­tungsweisende Entschei­dun­gen für die mehr als 27.000 Mit­glieder getrof­fen. Heuer dominierte das brisante The­ma Kün­stliche Intel­li­genz die Diskus­sio­nen rund um die Mitgliederhauptversammlung.

Regelung zu Kün­stlich­er Intel­li­genz gefordert

Kün­stliche Intel­li­genz wird immer häu­figer bei der Erzeu­gung von Musik einge­set­zt und bedi­ent sich aus dem Reper­toire bere­its vorhan­den­er Musik, um daraus Ton­fol­gen, Akko­rde oder Texte zu gener­ieren. Doch viele damit ver­bun­den rechtliche Fra­gen sind noch ungelöst. Peter Vieweger, Präsi­dent der AKM, beschreibt die ungewisse Sit­u­a­tion für Musikschaf­fende: „Der Ein­satz von KI ermöglicht den Kom­pon­istin­nen und Kom­pon­is­ten neue Chan­cen, birgt aber auch exis­ten­tielle Risiken für unsere Mit­glieder. Die massen­hafte Nutzung unser­er Werke für reine KI Pro­duk­te muss trans­par­ent gemacht und abge­golten wer­den. Die men­schliche Kreativ­ität darf nicht geopfert werden.“

AKM Gen­eraldirek­tor Ger­not Graninger sieht raschen Hand­lungs­be­darf bei den Entschei­dungsträgern, das Urhe­ber­recht an die neuen Gegeben­heit­en anzu­passen: „Wir brauchen klare geset­zliche Regelun­gen, die uns die Durch­set­zung unser­er Rechte möglich machen, von Trans­paren­zpflicht­en für AI Plat­tfor­men bis hin zu einem Vergü­tungsanspruch. Diskus­sio­nen und Befunde gibt es genug, die Poli­tik ist nun gefordert konkrete Schritte zu setzen.“

Die Mit­glieder­hauptver­samm­lung unter­stützt diese Ini­tia­tive der AKM, um bald zu prak­tik­ablen Lösun­gen zu kommen.

Erfol­gre­ich­es Geschäft­s­jahr 2023

Die AKM kon­nte im Jahr 2023 die Lizen­z­erträge in allen Sparten erneut steigern. Der Bere­ich Live-Auf­führun­gen von Musik verze­ich­net ein Plus von 22,2 Prozent im Ver­gle­ich zum Vor­jahr und führte erst­mals nach der Pan­demie wieder zu Erträ­gen über 20 Mil­lio­nen Euro. Die mech­a­nis­che Wieder­gabe von Musik stieg eben­falls um 12,7% auf 33,9 Mil­lio­nen Euro und die Kabel­weit­er­leitung um knapp 11 Prozent. Radio- und Fernsehsendun­gen zeigen eine sta­bile Entwicklung.

Das größte prozen­tuale Wach­s­tum ist in der Sparte Online mit 26,5 Prozent zu verze­ich­nen, die in absoluten Zahlen jedoch immer noch an let­zter Stelle aller Nutzungsarten liegt und die ungerechte Verteilung der Gelder am Stream­ing-Markt verdeut­licht. Öster­re­ichis­che Musik wird auch im Aus­land gerne gehört, das zeigt sich an der Steigerung der Lizen­z­er­löse aus dem Aus­land um beachtliche 27,8 Prozent auf etwas mehr als 13 Mil­lio­nen Euro.

Der Anstieg in den Erträ­gen gepaart mit gerin­gerem Aufwand und einem guten Finanz­ergeb­nis führt dazu, dass erst­mals in der Geschichte der AKM 120 Mil­lio­nen Euro an die Bezugs­berechtigten, also an Urhe­berin­nen und Urhe­ber von Kom­po­si­tio­nen und Musik­tex­ten sowie Musikver­lage, verteilt wer­den kön­nen. Die AKM arbeit­et nicht gewin­nori­en­tiert und zieht für ihre admin­is­tra­tive Tätigkeit lediglich Spe­sen ab, die bei 6,25% liegen. Dieser Wert ist im europäis­chen Ver­gle­ich äußerst niedrig bemessen und ein Beweis für die effiziente Rechte­wahrnehmung im Sinne ihrer Mitglieder.

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Susanne Lontzen 

Unternehmens-Kom­mu­nika­tion

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