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In einem Rechtsstreit gegen den Satellitenbouquetbetreiber Canal+, der in Österreich das Kanalbündel HD Austria anbietet, hat die AKM einen wichtigen Etappensieg errungen. Es ging in dem Fall vor dem Europäischen Gerichtshof um die Frage, ob ein Satellitenbouquetbetreiber für die Kunden, die er in Österreich hat, ebenfalls urheberrechtliche Lizenzen benötigt, oder ob diese bereits von der Lizenz der Sender, die in dem Programmpaket enthalten sind, abgedeckt sind. Denn der Bouquetbetreiber bündelt lediglich bestehende Programme, kodiert dieses Bündel und stellt dem Kunden einen Decoder gegen Entgelt zur Verfügung. Er selbst sendet normalerweise nicht.
Der EuGH hat die Haftung klar bejaht und damit die Zahlungspflicht von Canal+ zweifelsfrei festgestellt. Die Lizenzen sind demnach auch vom Satellitenbouquetbetreiber einzuholen. Aufgrund des Sendelandprinzips, das hier ausnahmsweise zur Anwendung gelangt, ist die Lizenz im jeweiligen Staat der einzelnen Sender einzuholen, was aber nichts an der Haftung von Canal+ für alle seine österreichischen Kunden ändert.
AKM Generaldirektor Gernot Graninger zeigt sich erfreut über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: „Dieses Urteil ist eine rechtlich wichtige Klarstellung und sichert die Lizenzierung solcher Geschäftsmodelle für die Rechtsinhaber:innen nachhaltig ab.“
Im Geschäftsjahr 2022 hat die AKM 12 Millionen Euro für Kabelweiterleitung eingenommen, das entspricht rund 10% der gesamten Umsatzerlöse. Alle Details zur Geschäftsentwicklung werden Mitte Juni veröffentlicht.
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