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Das Win-Win-Modell für Kunstschaffende und Konsument:innen muss erhalten bleiben
Dank der Speichermedienvergütung dürfen die Konsument:innen Musik, Filme, Texte und Bilder für private Zwecke uneingeschränkt und rechtlich abgesichert auf Handys, Computer und viele andere Medien kopieren. Für die Kunstschaffenden und Medienunternehmen bedeutet die Speichermedienvergütung einen Teil ihres Einkommens, die Förderung vieler Kulturprojekte und Hilfe in sozialen Notlagen.
Die österreichischen Verwertungsgesellschaften wenden sich namens der von ihnen vertretenen Kreativen gegen die Aussagen der WKÖ und deren heute vorgestellte Studie:
Speichermedienvergütung funktioniert
Das bestehende Modell wurde 1980 eingeführt, zuletzt 2015 aktualisiert, und wird von den Marktteilnehmer:innen gelebt und akzeptiert. Die Einhebung ist unkompliziert, kostensparend und lediglich mit einem Meldesystem der Importeure von Speichermedien verbunden. Dieser Aufwand beschränkt sich auf das Hochladen einer Datei und dem Befüllen einiger weniger Maskenfelder auf einer Website im Ausmaß von vier Mal im Jahr. Die Berechnung der Vergütung erfolgt vollautomatisiert. Die rechtliche wie technische Einstufung wird von der Verwertungsgesellschaft austro mechana durchgeführt und nicht von den betroffenen Importeuren.
Die Zahlen der WKÖ zum Aufwand sind nicht nachvollziehbar und entbehren jeglicher Grundlage.
Kreative und Kunstschaffenden brauchen die Speichermedienvergütung
Die Speichermedienvergütung kommt den Kreativen und Kunstschaffenden aller Kunstzweige zugute. Sie sichert die Förderung von Nachwuchs und die Unterstützung von Künstler:innen, die unverschuldet in Not geraten oder zu alt für ein regelmäßiges Werkschaffen geworden sind.
Im Zuge der Pandemie haben die österreichischen Verwertungsgesellschaften rund EUR 7 Mio. an Unterstützungsleistungen an ihre Bezugsberechtigten erbracht. All diese Leistungen werden über die Einhebung der Speichermedienvergütung und im Rahmen der Selbstverwaltung aufgebracht, sodass keine Steuergelder beansprucht werden müssen.
Die Speichermedienvergütung ist eine wichtige Säule der österreichischen Kunst- und Kulturlandschaft und belastet das staatliche Budget nicht. Die Forderung der WKÖ geht genau in die andere Richtung, sie möchte den Steuerzahler zur Kasse bitten.
Die Speichermedienvergütung muss produktbezogen bleiben
Der Ruf nach einer pauschalen Vergütung aus dem Budget oder anhand einer Haushaltsabgabe ist nicht neu. Rechtlich ist das aber gar nicht möglich: Der EuGH hat bereits in mehr als einem Dutzend Urteilen festgehalten, dass das gebotene System einer Vergütung in der Vergütung von Produkten besteht, die zum Kopieren von geschützten Inhalten verwendet werden. Damit können Konsument:innen gegen einen einmaligen Betrag auf ihr Endgerät beliebig viele Musikwerke, Filme, Texte oder Bilder fremden Ursprungs völlig legal und rechtssicher speichern.
Der zu zahlende Betrag dafür ist dabei denkbar gering: Selbst für ein iPhone 14, das am Markt um die Tausend Euro kostet, wird nur einmalig EUR 2,50 beim ersten Verkauf in Österreich mit eingehoben.
Die Speichermedienvergütung auf Produkte ist im Verhältnis zum Kaufpreis nicht spürbar für Konsument:innen, hat für sie aber großen Wert. Eine neue Steuer, wie sie die WKÖ vorschlägt, würde mit Sicherheit teurer sein müssen als die Vergütung, die der/die durchschnittliche Konsument:in im Moment insgesamt mit gekauften Medien bezahlt.
Die Speichermedienvergütung ist treffsicher und fair
Die Speichermedienvergütung belastet die Produkte nur in dem Ausmaß, in dem Speicherungen von Privatkopien möglich und wahrscheinlich sind. Dabei werden regelmäßig Studien angefertigt, um die Höhe des Tarifs pro Produktart genau zu bemessen. Aufgrund der erheblich gestiegenen Speicherkapazitäten, der Nicht-Anpassung an die hohe Inflation und der kürzlich erhöhten Preise von ua Telekomanbietern kann man derzeit von einem ausgesprochen niedrigen Niveau der Vergütung in Österreich ausgehen.
Dadurch, dass nur Käufer:innen von geeigneten Speichermedien die Vergütung im Kaufpreis mit bezahlen müssen, werden jene nicht belastet, die nichts kopieren. Jedes andere System führt zwangsläufig zur Belastung von Menschen, die gar nichts kopieren und damit nicht von der gesetzlichen Regelung profitieren – z.B. ältere Menschen oder Kleinkinder.
Umgekehrt sollen Kreative auch dort eine Vergütung erhalten, wo nachweislich ihre Werke und Leistungen aufgenommen oder kopiert werden: MP3-Speicher von Autos, Spielzeuge mit Downloadfunktion ua. Das ist fair, weil ihnen sonst ein Teil ihres Einkommens einfach weggenommen würde, obwohl die Konsument:innen ihre Arbeit genießen.
Dass Streaming die Privatkopie ablöst, kann aus den regelmäßig durchgeführten Studien nicht abgeleitet werden; im Gegenteil wird im Moment soviel an geschützten Inhalten kopiert wie noch nie zuvor. Streaming und Kopie sind daher kein Widerspruch, sondern ergänzen und befördern einander. Die WKÖ hat keinerlei valide Zahlen vorgelegt, die das Gegenteil beweisen, wohin gegen die Verwertungsgesellschaften über repräsentative aktuelle Studien verfügen. Die Speichermedienvergütung müssen nur diejenigen zahlen, die auch Inhalte nutzen. Das ist fair.
Die Speichermedienvergütung belastet den Handel nicht
Die Speichermedienvergütung ist für den Handel nur ein Durchlaufposten. Sie wird im Kaufpreis an die privaten Endverbraucher:innen weiterverrechnet, was der Europäische Gerichtshof auch so vorgibt. Damit ist die Höhe der Vergütung neutral für den Handel. Die Studie der WKÖ kann eine Preisdifferenz gegenüber dem Ausland aufgrund der Speichermedienvergütung nicht belegen. Im Gegenteil zeigen Marktanalysen, dass die vereinzelten Preisdifferenzen in Europa den Skaleneffekten und Preisstrategien der großen Markenhersteller sowie der allgemein unterschiedlichen Kaufkraft geschuldet sind. An der Höhe der Vergütung liegt das genauso wenig wie an dem Aufwand, der mit einer Meldung vier Mal im Jahr verbunden ist, und die ausgesprochen einfach funktioniert. Der WKÖ ist es jedenfalls nicht gelungen, einen schädlichen Effekt für den heimischen Handel wegen der Speichermedienvergütung aufzuzeigen.
Der heimische Handel wird nicht übermäßig belastet.
„Die Studie der WKÖ ist ein Versuch, das gut funktionierende System der Speichermedienvergütung zu zerstören und die Zahllast dem Steuerzahler aufzubürden. Für Kunstschaffende und Kreative aller Sparten ist die Speichermedienvergütung ein essentielles Standbein. Das Kulturland Österreich würde sich mit einer solchen Änderung nachhaltig schaden“, so Gernot Graninger, Geschäftsführer der austro mechana, abschließend.
Die acht österreichischen Verwertungsgesellschaften vertreten die Rechte von mehr als 60.000 Kreativen, Kunstschaffenden und Kulturproduzenten in den Sparten Musik, Film, Literatur, bildende und darstellende Kunst, Fotografie und Rundfunk. Für ihre Tätigkeiten verfügen sie über staatliche Betriebsgenehmigungen und werden von einer eigenen Aufsichtsbehörde kontrolliert und beaufsichtigt. Die österreichischen Verwertungsgesellschaften – bestehend aus AKM und austromechana (Dr. Gernot Graninger), Bildrecht (Mag. Günter Schönberger), Literar-Mechana (Dr. Sandra Csillag), LSG (Dr. Franz Medwenitsch, Mag. Thomas Dürrer), VAM (Prof. Dr. Veit Heiduschka, Mag. Michael Kavouras), VdFS (Mag. Gernot Schödl) und VGR (Mag. Ursula Sedlaczek) – sorgen dafür, dass Kreative, Kunstschaffende und Kulturproduzent:innen eine faire Vergütung für die Nutzung ihrer Werke in Österreich erhalten. Insbesondere sind die Verwertungsgesellschaften für die Einhebung der Leerkassettenvergütung verantwortlich, mit der die Rechteinhaber:innen für die in Österreich erlaubte Privatkopie entschädigt werden. Seit Jahren setzen sich die Vertreter:innen der Verwertungsgesellschaften gemeinsam mit den heimischen Kunstschaffenden für die Ausweitung der Leerkassettenvergütung auf moderne Speichermedien ein, damit Künstler:innen und Kulturschaffende in Österreich auch in Zukunft von ihrer Arbeit leben können.
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