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Für die Beibehaltung der Speichermedienvergütung

Lesedauer: 5 Minuten

Das Win-Win-Mod­ell für Kun­stschaf­fende und Konsument:innen muss erhal­ten bleiben

Dank der Spe­icher­me­di­en­vergü­tung dür­fen die Konsument:innen Musik, Filme, Texte und Bilder für pri­vate Zwecke uneingeschränkt und rechtlich abgesichert auf Handys, Com­put­er und viele andere Medi­en kopieren. Für die Kun­stschaf­fend­en und Medi­enun­ternehmen bedeutet die Spe­icher­me­di­en­vergü­tung einen Teil ihres Einkom­mens, die Förderung viel­er Kul­tur­pro­jek­te und Hil­fe in sozialen Notlagen.

Die öster­re­ichis­chen Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften wen­den sich namens der von ihnen vertrete­nen Kreativ­en gegen die Aus­sagen der WKÖ und deren heute vorgestellte Studie:

Spe­icher­me­di­en­vergü­tung funktioniert

Das beste­hende Mod­ell wurde 1980 einge­führt, zulet­zt 2015 aktu­al­isiert, und wird von den Marktteilnehmer:innen gelebt und akzep­tiert. Die Ein­hebung ist unkom­pliziert, kostens­parend und lediglich mit einem Meldesys­tem der Impor­teure von Spe­icher­me­di­en ver­bun­den. Dieser Aufwand beschränkt sich auf das Hochladen ein­er Datei und dem Befüllen einiger weniger Masken­felder auf ein­er Web­site im Aus­maß von vier Mal im Jahr. Die Berech­nung der Vergü­tung erfol­gt vol­lau­toma­tisiert. Die rechtliche wie tech­nis­che Ein­stu­fung wird von der Ver­w­er­tungs­ge­sellschaft aus­tro mechana durchge­führt und nicht von den betrof­fe­nen Importeuren.

Die Zahlen der WKÖ zum Aufwand sind nicht nachvol­lziehbar und ent­behren jeglich­er Grundlage.

Kreative und Kun­stschaf­fend­en brauchen die Speichermedienvergütung

Die Spe­icher­me­di­en­vergü­tung kommt den Kreativ­en und Kun­stschaf­fend­en aller Kun­stzweige zugute. Sie sichert die Förderung von Nach­wuchs und die Unter­stützung von Künstler:innen, die unver­schuldet in Not ger­at­en oder zu alt für ein regelmäßiges Werkschaf­fen gewor­den sind.

Im Zuge der Pan­demie haben die öster­re­ichis­chen Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften rund EUR 7 Mio. an Unter­stützungsleis­tun­gen an ihre Bezugs­berechtigten erbracht. All diese Leis­tun­gen wer­den über die Ein­hebung der Spe­icher­me­di­en­vergü­tung und im Rah­men der Selb­stver­wal­tung aufge­bracht, sodass keine Steuergelder beansprucht wer­den müssen.

Die Spe­icher­me­di­en­vergü­tung ist eine wichtige Säule der öster­re­ichis­chen Kun­st- und Kul­tur­land­schaft und belastet das staatliche Bud­get nicht. Die Forderung der WKÖ geht genau in die andere Rich­tung, sie möchte den Steuerzahler zur Kasse bitten.

Die Spe­icher­me­di­en­vergü­tung muss pro­duk­t­be­zo­gen bleiben

Der Ruf nach ein­er pauschalen Vergü­tung aus dem Bud­get oder anhand ein­er Haushaltsab­gabe ist nicht neu. Rechtlich ist das aber gar nicht möglich: Der EuGH hat bere­its in mehr als einem Dutzend Urteilen fest­ge­hal­ten, dass das gebotene Sys­tem ein­er Vergü­tung in der Vergü­tung von Pro­duk­ten beste­ht, die zum Kopieren von geschützten Inhal­ten ver­wen­det wer­den. Damit kön­nen Konsument:innen gegen einen ein­ma­li­gen Betrag auf ihr Endgerät beliebig viele Musik­w­erke, Filme, Texte oder Bilder frem­den Ursprungs völ­lig legal und rechtssich­er speichern.

Der zu zahlende Betrag dafür ist dabei denkbar ger­ing: Selb­st für ein iPhone 14, das am Markt um die Tausend Euro kostet, wird nur ein­ma­lig EUR 2,50 beim ersten Verkauf in Öster­re­ich mit eingehoben.

Die Spe­icher­me­di­en­vergü­tung auf Pro­duk­te ist im Ver­hält­nis zum Kauf­preis nicht spür­bar für Konsument:innen, hat für sie aber großen Wert. Eine neue Steuer, wie sie die WKÖ vorschlägt, würde mit Sicher­heit teur­er sein müssen als die Vergü­tung, die der/die durch­schnit­tliche Konsument:in im Moment ins­ge­samt mit gekauften Medi­en bezahlt.

Die Spe­icher­me­di­en­vergü­tung ist tre­ff­sich­er und fair

Die Spe­icher­me­di­en­vergü­tung belastet die Pro­duk­te nur in dem Aus­maß, in dem Spe­icherun­gen von Pri­vatkopi­en möglich und wahrschein­lich sind. Dabei wer­den regelmäßig Stu­di­en ange­fer­tigt, um die Höhe des Tar­ifs pro Pro­duk­tart genau zu bemessen. Auf­grund der erhe­blich gestiege­nen Spe­icherka­paz­itäten, der Nicht-Anpas­sung an die hohe Infla­tion und der kür­zlich erhöht­en Preise von ua Teleko­man­bi­etern kann man derzeit von einem aus­ge­sprochen niedri­gen Niveau der Vergü­tung in Öster­re­ich ausgehen.

Dadurch, dass nur Käufer:innen von geeigneten Spe­icher­me­di­en die Vergü­tung im Kauf­preis mit bezahlen müssen, wer­den jene nicht belastet, die nichts kopieren. Jedes andere Sys­tem führt zwangsläu­fig zur Belas­tung von Men­schen, die gar nichts kopieren und damit nicht von der geset­zlichen Regelung prof­i­tieren – z.B. ältere Men­schen oder Kleinkinder.

Umgekehrt sollen Kreative auch dort eine Vergü­tung erhal­ten, wo nach­weis­lich ihre Werke und Leis­tun­gen aufgenom­men oder kopiert wer­den: MP3-Spe­ich­er von Autos, Spielzeuge mit Down­load­funk­tion ua. Das ist fair, weil ihnen son­st ein Teil ihres Einkom­mens ein­fach weggenom­men würde, obwohl die Konsument:innen ihre Arbeit genießen.

Dass Stream­ing die Pri­vatkopie ablöst, kann aus den regelmäßig durchge­führten Stu­di­en nicht abgeleit­et wer­den; im Gegen­teil wird im Moment soviel an geschützten Inhal­ten kopiert wie noch nie zuvor. Stream­ing und Kopie sind daher kein Wider­spruch, son­dern ergänzen und befördern einan­der. Die WKÖ hat kein­er­lei valide Zahlen vorgelegt, die das Gegen­teil beweisen, wohin gegen die Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften über repräsen­ta­tive aktuelle Stu­di­en ver­fü­gen. Die Spe­icher­me­di­en­vergü­tung müssen nur diejeni­gen zahlen, die auch Inhalte nutzen. Das ist fair.

Die Spe­icher­me­di­en­vergü­tung belastet den Han­del nicht

Die Spe­icher­me­di­en­vergü­tung ist für den Han­del nur ein Durch­lauf­posten. Sie wird im Kauf­preis an die pri­vat­en Endverbraucher:innen weit­er­ver­rech­net, was der Europäis­che Gericht­shof auch so vorgibt. Damit ist die Höhe der Vergü­tung neu­tral für den Han­del. Die Studie der WKÖ kann eine Preis­d­if­ferenz gegenüber dem Aus­land auf­grund der Spe­icher­me­di­en­vergü­tung nicht bele­gen. Im Gegen­teil zeigen Mark­t­analy­sen, dass die vere­inzel­ten Preis­d­if­feren­zen in Europa den Skalen­ef­fek­ten und Preis­strate­gien der großen Marken­her­steller sowie der all­ge­mein unter­schiedlichen Kaufkraft geschuldet sind. An der Höhe der Vergü­tung liegt das genau­so wenig wie an dem Aufwand, der mit ein­er Mel­dung vier Mal im Jahr ver­bun­den ist, und die aus­ge­sprochen ein­fach funk­tion­iert.  Der WKÖ ist es jeden­falls nicht gelun­gen, einen schädlichen Effekt für den heimis­chen Han­del wegen der Spe­icher­me­di­en­vergü­tung aufzuzeigen.

Der heimis­che Han­del wird nicht über­mäßig belastet.

„Die Studie der WKÖ ist ein Ver­such, das gut funk­tion­ierende Sys­tem der Spe­icher­me­di­en­vergü­tung zu zer­stören und die Zahllast dem Steuerzahler aufzubür­den. Für Kun­stschaf­fende und Kreative aller Sparten ist die Spe­icher­me­di­en­vergü­tung ein essen­tielles Stand­bein. Das Kul­tur­land Öster­re­ich würde sich mit ein­er solchen Änderung nach­haltig schaden“, so Ger­not Graninger, Geschäfts­führer der aus­tro mechana, abschließend.

Die acht öster­re­ichis­chen Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften vertreten die Rechte von mehr als 60.000 Kreativ­en, Kun­stschaf­fend­en und Kul­tur­pro­duzen­ten in den Sparten Musik, Film, Lit­er­atur, bildende und darstel­lende Kun­st, Fotografie und Rund­funk. Für ihre Tätigkeit­en ver­fü­gen sie über staatliche Betrieb­s­genehmi­gun­gen und wer­den von ein­er eige­nen Auf­sichts­be­hörde kon­trol­liert und beauf­sichtigt. Die öster­re­ichis­chen Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften – beste­hend aus AKM und aus­tro­mechana (Dr. Ger­not Graninger), Bil­drecht (Mag. Gün­ter Schön­berg­er), Lit­er­ar-Mechana (Dr. San­dra Csil­lag), LSG (Dr. Franz Med­wen­itsch, Mag. Thomas Dür­rer), VAM (Prof. Dr. Veit Hei­dusch­ka, Mag. Michael Kavouras), VdFS (Mag. Ger­not Schödl) und VGR (Mag. Ursu­la Sed­laczek) – sor­gen dafür, dass Kreative, Kun­stschaf­fende und Kulturproduzent:innen eine faire Vergü­tung für die Nutzung ihrer Werke in Öster­re­ich erhal­ten. Ins­beson­dere sind die Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften für die Ein­hebung der Leerkas­set­ten­vergü­tung ver­ant­wortlich, mit der die Rechteinhaber:innen für die in Öster­re­ich erlaubte Pri­vatkopie entschädigt wer­den. Seit Jahren set­zen sich die Vertreter:innen der Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften gemein­sam mit den heimis­chen Kun­stschaf­fend­en für die Ausweitung der Leerkas­set­ten­vergü­tung auf mod­erne Spe­icher­me­di­en ein, damit Künstler:innen und Kul­turschaf­fende in Öster­re­ich auch in Zukun­ft von ihrer Arbeit leben können.

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Susanne Lontzen 

Unternehmens-Kom­mu­nika­tion

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