Login Formular

Suche

RADIO & TV-SENDER, VIDEOTHEKEN

Entertainment, Infotainment? Musik belebt jedes Programm!
Entertainment, Infotainment? Musik belebt jedes Programm!
D.V.D Laden

Radio- und TV-Sender

Wenn Betreiber von Radio- oder Kabelfernsehsendern musikalis­che oder audio­vi­suelle Werke ver­bre­it­en, nehmen wir das dafür erforder­liche Senderecht wahr: Die Sender benöti­gen daher eine Werknutzungs­be­wil­li­gung der AKM. Für die Spe­icherung, Bear­beitung und Ausstrahlung der Werke auf Com­put­ern, Ton- bzw. Bild­ton­trägern bzw. für die Vervielfäl­ti­gung von Werken im Rah­men von Eigen‑, Auf­trags- und Co-Pro­duk­tio­nen brauchen sie eine Werknutzungs­be­wil­li­gung der aus­tro mechana.

Moderner Funksender, On Air

Werknutzungs-Bewilligungen

Je nach Pro­gramm und Tätigkeit des Senders sind unter Umstän­den noch andere Werknutzungs­be­wil­li­gun­gen erforder­lich: beispiel­sweise Her­stel­lungsrechte, Leis­tungss­chutzrechte etc. für einzelne Pro­gramme oder Pro­grammteile. Informieren Sie sich dazu bitte bei den anderen Verwertungsgesellschaften.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Ansprechperson Symbol

Georg Flen­reisz

Radio- & TV-Sender 
+43 50717–19511
Kon­takt

FAQ

Es ist das Recht, ein Werk mit einem anderen Werk zu verbinden: zum Beispiel wird ein musikalis­ches Werk als Film­musik mit einem Filmw­erk ver­bun­den und diese Werkverbindung auf einem Bild­ton­träger erst­mals festgehalten.

Dieses Recht wird von nicht von uns vergeben! Bitte holen Sie sich die Zus­tim­mung, ein musikalis­ches Werk in dieser Form zu nutzen, direkt bei den Rechtein­hab­erIn­nen: also bei den Urhe­berIn­nen bzw. den Musikver­la­gen. Sie leg­en auch die Höhe des Ent­gelts für eine der­ar­tige Nutzung des Werkes fest. Möglicher­weise ist auch eine in der Ver­gan­gen­heit bere­its erteilte Zus­tim­mung nachträglich zu erweit­ern, da beispiel­sweise ein Fir­men­video als DVD oder CD-ROM aus­gew­ertet wird.

Bei Archiv­musik und Auf­tragsmusik sind die Her­stel­lungsrechte im Tarif mitenthalten.

Bei Archiv­musik han­delt es sich um Musik, die speziell für die Ver­to­nung von Indus­triefilmen, Fernseh- und Kinofil­men, Werbespots etc. pro­duziert wird. Die Archiv­musikver­lage sind Ihnen bei der Auswahl der passenden Musik behil­flich. Wenn Sie ein Archiv­musik­stück ver­wen­den möcht­en, schließen Sie einen Lizen­zver­trag mit dem Archiv­musikver­lag ab, der das Her­stel­lungs- und Leis­tungss­chutzrecht umfasst. Die Rechte der Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung erwer­ben Sie von der aus­tro mechana zusätzlich.

Unter Auf­tragsmusik ver­ste­ht man Musik, die speziell für eine bes­timmte Pro­duk­tion geschaf­fen wurde. Diese umfasst die Kom­po­si­tion selb­st (Auf­tragskom­po­si­tion), zumeist aber auch Auf­nahme der Kom­po­si­tion, wenn der/die Kom­pon­istIn auch als Pro­duzentIn tätig ist (also z.B. die Pro­duk­tion dem/der Auf­tragge­berIn auf CD‑R oder DAT zur Ver­fü­gung stellt).

Es han­delt sich um die Rechte der ausüben­den Kün­st­lerIn­nen (Inter­pretInnen), Ver­anstal­terIn­nen, Licht­bild­her­stel­lerIn­nen, von Rund­funkun­ternehmen und der Ton­träger­her­stel­lerIn­nen an ihren Leis­tun­gen bzw. Pro­duk­tio­nen: Sie genießen im Wesentlichen den gle­ichen Schutz wie die Urhe­berIn­nen. Die Dauer der Leis­tungss­chutzrechte der einzel­nen Grup­pen ist unterschiedlich.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen hin­sichtlich der ausüben­den Kün­st­lerIn­nen (Inter­pretInnen) und der Ton­träger­her­steller erhal­ten Sie bei der Ver­w­er­tungs­ge­sellschaft LSG.

Videotheken

Wir nehmen auch die Ansprüche der von uns vertrete­nen Rechtein­hab­erIn­nen für die Ver­mi­etung von Vide­ofil­men. Je nach Größe der Videothek gel­ten dafür pauschalierte Ent­geltzahlun­gen. Die Rechte für Musik in amerikanis­chen Spielfil­men nehmen wir in der Regel nicht wahr.

Die Tarife

Symbolbild Keyboard
Symbol Häkchen

€ 31,98 pro Ver­mi­et­stan­dort bei einem Bestand von weniger als 2.500 Videofilmen

Symbol Häkchen

€ 63,96 pro Ver­mi­ets­stan­dort bei einem Bestand von mehr als 2.500 Videofilmen

Online Streaming mit Popcorn und 3D Brille

Die Abwicklung

Durch eine mit der WKO abges­timmte Pauschal­regelung entste­ht für die Videotheken kein Ver­wal­tungsaufwand. Die aus­tro mechana verzichtet auf den ihr zuste­hen­den Rech­nungsle­gungsanspruch, soweit die Abgel­tung durch die Pauschalzahlung erledigt wird. Der Rech­nungsver­sand erfol­gt ein Mal pro Jahr.