Sie können – abhängig von den Nutzungen Ihrer Werke – bis zu acht Auszahlungen pro Jahr von AKM und austro mechana erhalten.
Wirtschaftlich und fair
Als Verwertungsgesellschaften müssen wir uns an feste Abrechnungsregeln halten, die für alle Musikschaffenden gleich gelten, unabhängig von deren Bekanntheitsgrad. Sie können die Abrechnungsregeln hier einsehen und finden sie in diesem Folder erklärt.
Abgerechnet wird der Umfang einer Werknutzung. AKM und austro mechana rechnen die Einnahmen an ihre Mitglieder direkt ab, an die Mitglieder ausländischer Schwestergesellschaften über diese Gesellschaften.
Vor der Verteilung ziehen wir den entstandenen Betriebsaufwand (AKM) bzw. die Kommissionsgebühren (austro mechana) ab – uns verbleibt kein Gewinn! Dieser Spesenabzug der AKM betrug in den letzten Jahren rund 10 bis 12 %, ein im internationalen Vergleich sehr niedriger Wert. Wir decken damit auch die Aufwendungen für soziale und kulturelle Förderungen der AKM-Mitglieder.
Musik wird immer häufiger über On-Demand Plattformen wie Spotify oder YouTube gestreamt. Damit die Nutzungsmeldungen noch schneller und genauer verarbeitet werden und die UrheberInnen rasch ihre Abrechnung erhalten, hat die AKM eine strategische Partnerschaft mit ICE International Copyright Enterprise im Bereich der multi-territorialen Online-Lizenzierung fixiert. Zusätzlich erfolgt die Datenverarbeitung mehrerer Online-Plattformen über die AKM-Software NEON.
Wir kümmern uns um Ihre Tantiemen — weltweit
Durch die Zusammenarbeit mit Schwestergesellschaften weltweit erledigen wir auch Ihre Auslandsabrechnungen. AKM und austro mechana haben mit zahlreichen ausländischen Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA in Deutschland) Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen.
Aufgrund dieser Verträge werden die ausländischen Gesellschaften im jeweiligen Land auch für Mitglieder der AKM und der austro mechana tätig, d.h. sie heben in ihrem Land die Lizenzentgelte auch für unsere Mitglieder ein und rechnen die auf unsere Mitglieder entfallenden Tantiemenbeträge an die AKM und austro mechana ab.
Auslandsabrechnungen mit sehr geringen Tantiemenaufkommen und verbunden mit großem Arbeitsaufwand werden aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht auf die jeweiligen Berechtigten abgerechnet, sondern die Abrechnung erfolgt laut Vorstandsbeschluss in Form einer Pauschalabrechnung.
Aus den einzelnen Bereichen, die der AKM zur Wahrnehmung anvertraut sind, ergeben sich die verschiedenen Abrechnungssparten der AKM. Aktuell werden von der AKM pro Jahr vier Abrechnungen erstellt.
ORF Radio Q3
Online
Deutschland-GEMA 2023 NV (Nachverrechnung Öffentliche Aufführungen)
Deutschland-GEMA Online 2024 (März 25)
Estland-EAÜ 2023
Vereinigtes Königreich-PRS 2023 1.HJ*
Italien-SIAE 2023
Japan-JASRAC 2023
Litauen-LATGA 2023
Mexiko-SACM 2024
Schweiz-SUISA 2024 1.HJ*
Slowakei-SOZA 2023
Spanien-SGAE 2023 1.HJ*
Südafrika-SAMRO 2023
Türkei-MESAM 2022–2023
Ungarn-ARTISJUS 2023
* Für diese Länder erfolgen halbjährliche Abrechnungen, wir können Reklamation erst nach Auszahlung des 2. Halbjahres entgegennehmen.
ORF Radio Q4 + Endabrechnung
ORF Radio: Großes Recht
ORF Fernsehen: 2. Halbjahr + Pauschalabrechnung
ORF Fernsehen: Großes Recht
ORF Fernsehen Film 2. Halbjahr + Pauschalabrechnung
Live-Aufführungen der Ernsten Musik
Live-Aufführungen der Unterhaltungsmusik
Mechanische Musik
Wienerlied – Unterhaltungsmusik
Kabarett/ Einlagenmusik
Kinofilm
Diskotheken
Kirchenmusik
Online
Belgien-SABAM 2023
Dänemark-KODA 2023
Hongkong-CASH 2023
Kolumbien-SAYCO 2022–2023
Kroatien-HDS 2023
Polen-ZAIKS 2024
Schweden-STIM 2023
Serbien-SOKOJ 2023
Skandinavien-NCB/NMP 2024
Tschechien-OSA 2023
* Für diese Länder erfolgen halbjährliche Abrechnungen, wir können Reklamation erst nach Auszahlung des 2. Halbjahres entgegennehmen.
ORF Radio Q1
Fernsehen Privat Österreich
Radio Privat Österreich
Online
Argentinien-SADAIC 2024
Brasilien-UBC 2024
China-MSC 2024
Deutschland-GEMA 2024 1.HJ (Öffentliche Aufführungen)
Deutschland-GEMA Online 2024 (Sept 25)
Vereinigtes Königreich-PRS 2023 2.HJ*
Niederlande-BUMA 2023
Rumänien-UCMR 2024
Schweiz-SUISA 2024 2.HJ*
Slowenien-SAZAS 2023
Spanien-SGAE 2024 2.HJ*
* Für diese Länder erfolgen halbjährliche Abrechnungen, wir können Reklamation erst nach Auszahlung des 2. Halbjahres entgegennehmen.
ORF Fernsehen 1. Halbjahr
ORF Fernsehen Film 1. Halbjahr
ORF Radio Q2
Live-Aufführungen der Unterhaltungsmusik
Mechanische Musik
Kabelentgelt GEMA
Kabelentgelt SUISA
Österreichische Programm- und
Werbefenster in deutschen Sendern
3‑Sat und 3‑Sat Film (inkl. 3‑Sat Großes Recht)
Online
Australien-APRA 2024
Deutschland-GEMA 2024 (Radio,TV,Film)
Deutschland-GEMA Online 2024 (Dez 25)
Finnland-TEOSTO 2024
Frankreich-SACEM 2024
Griechenland-AUTODIA 2024
Irland-IMRO 2024
Israel-ACUM 2023
Kanada-SOCAN 2024
Neuseeland-APRA 2024
Norwegen-TONO 2024
Portugal-SPA 2023
Südkorea-KOMCA 2023
USA-ASCAP 2024**
USA-BMI 2024**
* Für diese Länder erfolgen halbjährliche Abrechnungen, wir können Reklamation erst nach Auszahlung des 2. Halbjahres entgegennehmen.
** Es gibt zwei Verwertungsgesellschaften für das Territorium USA.
Aus den einzelnen Bereichen, die der austro mechana zur Wahrnehmung anvertraut sind, ergeben sich die verschiedenen Abrechnungssparten der austro mechana. Aktuell werden von der austro mechana pro Jahr drei Hauptabrechnungen (Juli, September, Dezember) erstellt, sowie eine Auszahlung Mitte März.
Radio ORF Q3 des Vorjahres
TV ORF 1. Halbjahr des Vorjahres
Online
Dänemark Online/SMV 2023/2024
Italien Phono/Video/Online 2023
Italien Radio 2023
Italien TV+Film im TV 2023
Radio ORF Q4 des Vorjahres
Radio ORF Große Rechte des Vorjahres
Phono 2. Halbjahr des Vorjahres
Video 2. Halbjahr des Vorjahres
Ausland Phono (Konzernpressungen)
2. Halbjahr des Vorjahres
Speichermedienvergütung
Zuschlag Österreich
Zuschlag Österreich Online
Online
Deutschland Online 2/23
Deutschland Phono + Bildtonträger 1/24
Niederlande Phono/Online/Video 2/23+1/24 + SMV 2024
Niederlande Radio/TV + Film im TV 2023
Tschechien Phono/Video/Online/SMV 2024
Tschechien Radio/TV 2024
Ungarn Phono/Online/SMV 2023/2024
Ungarn Radio/TV 2023
Radio ORF Endabrechnung des Vorjahres
Radio ORF Q1 des laufenden Jahres
TV ORF 2. Halbjahr des
Vorjahres plus Pauschalabrechnung
Diverse Aufnahmen des Vorjahres
Privatradio/ TV des Vorjahres
Online
Australien Phono/Online 2024
Japan Phono/Video/Online/SMV 2024
Japan Radio/TV 2024
Neuseeland Phono/Online 2024
Schweden Online 2023/2024
Schweiz TV Privatsender 2024
Schweiz Online/Ringtones 2023–6/2024
Schweiz Phono/Video 2.+3. Quartal 2024
Schweiz Radio 2.+3. Quartal 2024 + Privatsender 2024
Schweiz TV 2.+3. Quartal 2024
Skandinavien Phono/Online 2024
Slowakei Phono/Online/Radio/TV 2024
Spanien Phono/Video/SMV 2023/2024
Spanien Radio/TV/Div. Aufnahmen/Online 2024
USA Phono/Online 2024
Radio ORF Q2 des laufenden Jahres
Phono 1. Halbjahr des laufenden Jahres
Video 1. Halbjahr des laufenden Jahres
Ausland Phono (Konzernpressungen)
1. Halbjahr des laufenden Jahres
TV 3‑Sat des Vorjahres
Werbefenster des Vorjahres
Online
Belgien Phono/Video/Online 2024 + SMV 2023
Belgien Radio/TV/Div. Aufnahmen 2023 + 2024
Deutschland Film im TV 2024
Deutschland Online 1/24
Deutschland Phono + Bildtonträger 2/24
Deutschland Radio 2024
Deutschland TV 2024
Frankreich-SDRM 2024
England Phono/Radio/TV/Online 2024 AR
England Phono/Radio/TV/Online 2024 NR
Kanada Phono/Online/Radio/TV 2024
Die Auszahlungstermine des aktuellen Jahres und der Vorjahre für die Auslandsnutzungen in der Übersicht finden Sie hier.
Die wichtigsten Abrechnungssparten beider Gesellschaften und die Abrechnungsintervalle sind hier aufgelistet. Genaue Details erhalten Sie in den Nutzungsaufstellungen.
ORF Radio
Sendungen in allen Radiosendern des ORF, ausgenommen „große Rechte“.
Online
Music on Demand Streaming, Music On Demand Download, Video on Demand Streaming, Video On Demand Download, ua.
ORF Fernsehen
Sendungen im ORF-Fernsehen mit Ausnahme Kinofilme im Fernsehen und Fernsehfilme sowie „großes Recht“.
ORF Fernsehen Film
Kinofilme und Fernsehfilme im ORF-Fernsehen.
U‑Musik
Live-Aufführungen bei Unterhaltungsmusik-Veranstaltungen.
Mechanische Musik
In der Sparte Mechanische Musik werden jene Werke abgerechnet, welche in derselben Abrechnungsperiode in der Sparte U‑Musik vorkommen und für die ein Handelstonträger in Österreich erhältlich ist/gewesen ist oder die eine erfasste Online-Nutzung aus Vorperioden aufweisen.
Kabarett/ Einlagenmusik
Musikeinlagen in Kabaretts, Bühnenwerken u.a.
E‑Musik
Live-Aufführungen bei Veranstaltungen Ernster Musik.
Kirchenmusik
Musik in liturgischen Handlungen.
Diskotheken
Öffentliche Wiedergabe mechanischer Musik in Diskotheken.
Kinofilm
Musik in Filmen, die in Kinos aufgeführt werden.
Großes Recht/ Fernsehen ORF
Sendungen musikdramatischer Werke im ORF-Fernsehen.
Großes Recht/ Radio ORF
Sendungen musikdramatischer Werke im ORF-Radio.
3‑Sat
Sendungen im Gemeinschaftssender von ORF, ZDF, ARD und SRG. In der Abrechnung enthalten sind die Programmteile des ORF.
3‑Sat Film
Kinofilme und Fernsehfilme im Gemeinschaftssender von ORF, ZDF, ARD und SRG. In der Abrechnung enthalten sind die Programmteile des ORF.
Programmfenster
Programmteile für das Sendegebiet Österreich in deutschen Privatsendern.
Werbefenster
Werbung für das Sendegebiet Österreich in deutschen Privatsendern.
Privatfernsehen Österreich
Sendungen im österreichischen Privatfernsehen.
Privatfernsehen Film Österreich
Kinofilme und Fernsehfilme im österreichischen Privatfernsehen.
Privatradios Österreich
Sendungen in österreichischen Privatradios.
Österreich Radio ORF
Diese Abrechnung enthält die für Sendungen im ORF Radio angefallenen Lizenzgebühren für mechanische Vervielfältigungen für sogenannte kleine Rechte.
Online
Diese Abrechnung enthält hauptsächlich Lizenzgebühren für Music on Demand mit Streaming und Download.
Österreich TV ORF
Diese Abrechnung enthält die für Sendungen im ORF Fernsehen angefallenen Lizenzgebühren für mechanische Vervielfältigungen des vorausgegangenen Kalenderjahres für sogenannte kleine Rechte. Rechte für die Musik in Fremdproduktionen (z.B. amerikanische Tonfilme und amerikanische Serien) werden nicht von der austro mechana wahr genommen.
Österreich Phono
Diese Abrechnung betrifft Tantiemen aus den von der austro mechana direkt eingehobenen Lizenzgebühren im Tonträgerbereich. Diese Tantiemen bestehen sowohl aus Lizenzgebühren aus laufenden Einzelfertigungen (so genannte Sonderpressungen) als auch aus den Handels‑, Clubverkäufen und Exporten der BIEM/IFPI-Vertragspartner der austro mechana im vorangegangenen Halbjahr.
Ausland Phono (Konzernpressungen)
Einige multinational tätige Schallplattenkonzerne haben mit ausländischen Urheberrechtsgesellschaften einen so genannten „Zentralen Lizenzierungsvertrag“ zu dem Zweck abgeschlossen, dass diese Gesellschaft die Lizenzgebühren aus den Tonträgerverkäufen pro Verkaufsland zentral berechnet und einhebt. Diese Lizenzen werden anschließend an die Verwertungsgesellschaft des jeweiligen Verkaufslandes zur weiteren Verteilung weitergeleitet. Diese Lizenzgebühren sind in der Abrechnung „Ausland Phono“ enthalten, jeweils für das vorangegangene Halbjahr.
Österreich Video
Diese Abrechnung enthält die für die mechanische Vervielfältigung von Bildtonträgern eingehobenen Lizenzgebühren, jeweils für das vorangegangene Halbjahr.
Österreich Radio/ TV ORF Große Rechte
Diese Abrechnung enthält die für Sendungen musikdramatischer Werke im ORF (Radio und Fernsehen) angefallenen Lizenzgebühren für mechanische Vervielfältigungen des vorausgegangenen Kalenderjahres.
Österreich TV 3‑Sat
Diese Abrechnung enthält die für Sendungen für den ORF Anteil in 3sat angefallenen Lizenzgebühren für mechanische Vervielfältigung für die sogenannten kleinen Rechte des vorausgegangenen Kalenderjahres.
Österreich TV 3‑Sat Große Rechte
Diese Abrechnung enthält die für Sendungen musikdramatischer Werke für den ORF Anteil in 3sat angefallenen Lizenzgebühren für mechanische Vervielfältigungen des vorausgegangenen Kalenderjahres.
Österreich Privatradio/ TV (Österreich Privatsender)
Diese Abrechnung enthält die für Sendungen von Privatsendern (Radio und Fernsehen) angefallenen Lizenzgebühren für mechanische Vervielfältigungen des vorausgegangenen Kalenderjahres.
Österreich Diverse Aufnahmen
Diese Abrechnung enthält Lizenzgebühren für Aufnahmen auf Tonträgern oder Bildtonträgern, die für öffentliche Aufführungen bestimmt sind, sowie Entgelte für sonstige Aufnahmen des vorausgegangenen Kalenderjahres.
Deutsche Werbefenster
Diese Abrechnung enthält die für Musik in Werbespots im deutschen Privatfernsehen angefallenen Lizenzgebühren für mechanische Vervielfältigungen des vorausgegangenen Kalenderjahres.
Speichermedienvergütung
Diese Abrechnung enthält die Verteilung von 50% der Gesamteinnahmen aus der Speichermedienvergütung des vorausgegangenen Jahres, die als einheitlicher prozentueller Aufschlag auf die Bemessungsgrundlage verteilt wird.
Zuschlag
Diese Abrechnung betrifft Lizenzgebühren, bei denen die Kosten für die Verteilung im Verhältnis zu dem auf das einzelne Werk entfallenden Betrag überproportional hoch sind.
Wir stellen kostenlos Nutzungsaufstellungen zu den jeweiligen Abrechnungen Inland zur Verfügung. In den Nutzungsaufstellungen sind unter anderem folgende Daten abrufbar: Aufführung, Ort & Datum, Name des/der VeranstalterIn, bzw. Sender, Sendebereich, Sendedatum und Sendedauer.
Die Nutzungsaufstellung ist im Serviceportal unter Meine Hits verfügbar.
FAQ
Das sind die Vergütungen, die UrheberInnen für die Nutzungen ihrer Werke erhalten. Im Wahrnehmungsbereich der AKM – das sind öffentliche Aufführungen und Sendungen – erhalten die AKM-Mitglieder ihre Tantiemen von der AKM. Im Wahrnehmungsbereich der austro mechana – z. B. bei Tonträgerverkäufen oder Phono-Abrechnung – erhalten die austro mechana-Mitglieder ihre Tantiemen von der austro mechana.
Die Verteilung erfolgt nach sogenannten Abrechnungsregeln, die vom Vorstand der AKM bzw. von der Mitgliederhauptversammlung der austro mechana beschlossen werden und laufend angepasst werden. – beides Organe, die sich ausschließlich aus KomponistInnen, MusiktextautorInnen und Musikverlagen zusammensetzen.
Vor der Verteilung wird lediglich der entstandene Betriebsaufwand abgezogen. AKM und austro mechana verbleibt aus den Einnahmen kein Gewinn!
Ja. Die Gage, die Sie als MusikerIn und InterpretIn bei Veranstaltungen erhalten, hat nichts mit Ihren Tantiemen zu tun, die Ihnen als UrheberIn zustehen. Das Musikprogramm ist die Grundlage für die Abrechnung der eingehobenen Aufführungsentgelte.
Nein, nur wenn Sie selbst der oder die Veranstaltende sind, müssen Sie die Veranstaltung anmelden: Dann zahlen Sie auch das Aufführungsentgelt an die AKM. Von der Veranstaltungsanmeldung unterscheidet sich die Programm-Meldung: Wenn Sie live auftreten, schicken Sie uns bitte ein Musikprogramm mit den gespielten Werken (allen, nicht nur die eigenen).
Wir haben mit ausländischen Schwestergesellschaften in allen Erdteilen Gegenseitigkeitsverträge, auf deren Basis auch dort die Lizenzentgelte für unsere Mitglieder eingehoben und die anfallenden Tantiemen an uns abgerechnet werden. Die erhaltenen Beträge rechnen wir dann an Sie ab (Auslandsabrechnungen).