AKM und austro mechana haben mit zahlreichen ausländischen Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA in Deutschland) in allen Erdteilen Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen.
Aufgrund dieser Verträge werden die ausländischen Gesellschaften im jeweiligen Land auch für Mitglieder der AKM und der austro mechana tätig, d.h. sie heben in ihrem Land die Lizenzentgelte auch für unsere Mitglieder ein und rechnen die auf unsere Mitglieder entfallenden Tantiemenbeträge an die AKM und austro mechana ab.
Auslandsabrechnungen mit sehr geringen Tantiemenaufkommen und verbunden mit großem Arbeitsaufwand werden aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht auf die jeweiligen Berechtigten abgerechnet, sondern die Abrechnung erfolgt laut Vorstandsbeschluss in Form einer Pauschalabrechnung.
Als zusätzliche Serviceleistung wird die AKM auch im Vorfeld der Abrechnung tätig: Live-Auftritte im Ausland können über das Serviceportal gemeldet werden.
austro mechana können Tonträgerproduktionen im Ausland unter der E‑Mail Adresse [email protected] gemeldet werden.
Musik wird immer häufiger über On-Demand Plattformen wie Spotify oder YouTube gestreamt. Damit die Nutzungsmeldungen noch schneller und genauer verarbeitet werden und die UrheberInnen rasch ihre Abrechnung erhalten, hat die AKM eine strategische Partnerschaft mit ICE International Copyright Enterprise im Bereich der multi-territorialen Online-Lizenzierung fixiert. Zusätzlich erfolgt die Datenverarbeitung zahlreicher Online-Plattformen über die AKM-Software NEON.
AKM
Deutschland-Gema 2023 NV (Nachverrechnung Öffentliche Aufführungen)
Deutschland-Gema Online 2024 (März 25)
Estland-Eaü 2023
Großbritannien-Prs 2023 1.HJ*
Italien-Siae 2023
Japan-Jasrac 2023
Litauen-Latga 2023
Mexiko-Sacm 2024
Schweiz-Suisa 2024 1.HJ*
Slowakei-Soza 2023
Spanien-Sgae 2023 1.HJ*
Südafrika-Samro 2023
Türkei-Mesam 2022–2023
Ungarn-Artisjus 2023
* Für diese Länder erfolgen halbjährliche Abrechnungen, wir können Reklamation erst nach Auszahlung des 2. Halbjahres entgegennehmen.
Belgien-Sabam 2023
Dänemark-Koda 2023
Frankreich-Sacem 2024 1.HJ*
Hongkong-Cash 2023
Kolumbien-Sayco 2022–2023
Kroatien-Hds 2023
Polen-Zaiks 2024
Schweden-Stim 2023
Serbien-Sokoj 2023
Skandinavien-NCB/NMP 2024
Tschechien-Osa 2023
* Für diese Länder erfolgen halbjährliche Abrechnungen, wir können Reklamation erst nach Auszahlung des 2. Halbjahres entgegennehmen.
Argentinien-Sadaic 2024
Brasilien-Ubc 2024
China-Mcsc 2024
Deutschland-Gema 2024 1.HJ (Öffentliche Aufführungen)
Deutschland-Gema Online 2024 (Sept 25)
Großbritannien-Prs 2023 2.HJ*
Niederlande-Buma 2023
Rumänien-Ucmr 2024
Schweiz-Suisa 2024 2.HJ*
Slowenien-Sazas 2023
Spanien-Sgae 2024 2.HJ*
* Für diese Länder erfolgen halbjährliche Abrechnungen, wir können Reklamation erst nach Auszahlung des 2. Halbjahres entgegennehmen.
Australien-Apra 2024
Deutschland-Gema 2024 (Radio,TV,Film)
Deutschland-Gema Online 2024 (Dez 25)
Finnland-Teosto 2024
Frankreich-Sacem 2024 2.HJ*
Griechenland-Autodia 2024
Irland-Imro 2024
Israel-Acum 2023
Kanada-Socan 2024
Neuseeland-Apra 2024
Norwegen-Tono 2024
Portugal-Spa 2023
Südkorea-Komca 2023
Vereinigte Staaten-Ascap 2024**
Vereinigte Staaten-Bmi 2024**
* Für diese Länder erfolgen halbjährliche Abrechnungen, wir können Reklamation erst nach Auszahlung des 2. Halbjahres entgegennehmen.
** Es gibt zwei Verwertungsgesellschaften für das Territorium USA.
austro mechana
Dänemark Online/SMV 2023/2024
Italien Phono/Video/Online 2023
Italien Radio 2023
Italien TV+Film im TV 2023
Deutschland Online 2/23
Deutschland Phono + Bildtonträger 1/24
Frankreich Phono/Online/SMV 1/24
Frankreich Radio 1/24
Frankreich TV + Film im TV 1/24
Niederlande Phono/Online/Video 2/23+1/24 + SMV 2024
Niederlande Radio/TV + Film im TV 2023
Tschechien Phono/Video/Online/SMV 2024
Tschechien Radio/TV 2024
Ungarn Phono/Online/SMV 2023/2024
Ungarn Radio/TV 2023
Australien Phono/Online 2024
Japan Phono/Video/Online/SMV 2024
Japan Radio/TV 2024
Kanada Phono/Online/Radio/TV 2024
Neuseeland Phono/Online 2024
Schweden Online 2023/2024
Schweiz TV Privatsender 2024
Schweiz Online/Ringtones 2023–6/2024
Schweiz Phono/Video 2.+3. Quartal 2024
Schweiz Radio 2.+3. Quartal 2024 + Privatsender 2024
Schweiz TV 2.+3. Quartal 2024
Skandinavien Phono/Online 2024
Slowakei Phono/Online/Radio/TV 2024
Spanien Phono/Video/SMV 2023/2024
Spanien Radio/TV/Div. Aufnahmen/Online 2024
USA Phono/Online 2024
Belgien Phono/Video/Online 2024 + SMV 2023
Belgien Radio/TV/Div. Aufnahmen 2023 + 2024
Deutschland Film im TV 2024
Deutschland Online 1/24
Deutschland Phono + Bildtonträger 2/24
Deutschland Radio 2024
Deutschland TV 2024
England Phono/Radio/TV/Online 2024 AR
England Phono/Radio/TV/Online 2024 NR
Frankreich Phono/Online/SMV 2/24
Frankreich Radio 2/24
Frankreich TV + Film im TV 2/24
Schweiz Online/Ringtones 2023/2024
Schweiz Phono/Video 4. Quartal 2024 + 1. Quartal 2025
Schweiz Radio 4. Quartal 2024 + 1. Quartal 2025
Schweiz TV 4. Quartal 2024 + 1. Quartal 2025
Reklamationen Abrechnung Ausland
Erträge aus Nutzungen von AKM-Repertoire im Ausland erhalten unsere Mitglieder über die jeweilige Auslandsabrechnung. Der Eingang dieser Gelder in der AKM erfolgt in unterschiedlichen Zeitintervallen, abhängig vom Abrechnungsturnus der jeweiligen Gesellschaft, jedoch zumindest einmal jährlich.
Die Verteilung dieser Gelder durch die AKM mittels Auslandsabrechnung erfolgt einmal jährlich pro Land und Gesellschaft. Für die Länder Deutschland, Schweiz, Frankreich, Spanien und Großbritannien zweimal pro Jahr.
Reklamationen von Auslandsabrechnungen reicht die AKM bei der jeweiligen Schwestergesellschaft ein. Vorab ist eine Überprüfung notwendig, ob das betroffene Land, der Zeitraum und die Sparte bereits ausgeschüttet wurden.
Um erfolgreich bei unseren Partnergesellschaften aus dem Ausland urgieren zu können, benötigen wir von Ihnen nähere Angaben via E‑Mail:
Für Radio-/TV-Ausstrahlungen übermitteln Sie uns bitte das Sendedatum, den Namen des ausstrahlenden Senders und der Sendung sowie, wenn bekannt, die Uhrzeit der Ausstrahlung.
Für öffentliche Aufführungen/Konzerte wird als Grundlage die über das Serviceportal eingereichte Programm-Meldung herangezogen bzw. die von Ihnen zur Verfügung gestellte Kopie der von dem/der VeranstalterIn an die Schwestergesellschaft übermittelten Setlist (Programm-Meldung). Falls weder die Programm-Meldung noch die Kopie der Setlist vorhanden ist, teilen Sie uns bitte das Aufführungsdatum, Name und Anschrift des Veranstaltungsortes, Name und Anschrift des Veranstaltenden, sowie die Liste der gespielten Werke inkl. KomponistInnenangaben mit.
Weitere Informationen zu Reklamationen Ausland finden Sie hier.
Reklamationsfristen
Reklamationen sind generell nur drei Jahre rückwirkend möglich. Bis 1. Dezember 2024 können die Jahre 2021 — 2023 reklamiert werden, danach nur noch ab 2022.
Im Falle einer neuen Mitgliedschaft bei der AKM möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Reklamationen für Geschäftsjahre vor Ihrem AKM Beitritt nicht bei uns reklamiert werden können.