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Symbolbild Mikrofon

AUSLANDSNUTZUNGEN

Wir kümmern uns um Ihre Rechte – weltweit!
Wir kümmern uns um Ihre Rechte – weltweit!
Nahaufnahme einer Frau, die mit einem Taschenrechner in seinem Büro über Finanzen arbeitet, um die Ausgaben zu berechnen

Zusammenarbeit mit Schwester-Gesellschaften weltweit

AKM und aus­tro mechana haben mit zahlre­ichen aus­ländis­chen Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften (z.B. GEMA in Deutsch­land) Gegen­seit­igkeitsverträge abgeschlossen.

Auf­grund dieser Verträge wer­den die aus­ländis­chen Gesellschaften im jew­eili­gen Land auch für Mit­glieder der AKM und der aus­tro mechana tätig, d.h. sie heben in ihrem Land die Lizen­zent­gelte auch für unsere Mit­glieder ein und rech­nen die auf unsere Mit­glieder ent­fal­l­en­den Tantiemen­be­träge an die AKM und aus­tro mechana ab.

Auch im Vorfeld für Sie tätig

Als zusät­zliche Ser­viceleis­tung wird die AKM auch im Vor­feld der Abrech­nung tätig:

Live-Auftritte im Aus­land kön­nen über das Ser­vi­ce­por­tal gemeldet wer­den.

Der aus­tro mechana kön­nen Ton­träger­pro­duk­tio­nen im Aus­land unter der E‑Mail Adresse [email protected] gemeldet werden.

Mehr Tantiemen aus Online-Nutzungen

Musik wird immer häu­figer über On-Demand Plat­tfor­men wie Spo­ti­fy oder YouTube gestreamt. Damit die Nutzungsmeldun­gen noch schneller und genauer ver­ar­beit­et wer­den und die Urhe­berIn­nen rasch ihre Abrech­nung erhal­ten, hat die AKM eine strate­gis­che Part­ner­schaft mit ICE Inter­na­tion­al Copy­right Enter­prise im Bere­ich der mul­ti-ter­ri­to­ri­alen Online-Lizen­zierung fix­iert. Zusät­zlich erfol­gt die Daten­ver­ar­beitung zahlre­ich­er Online-Plat­tfor­men über die AKM-Soft­ware NEON.

Auszahlungstermine & Auslandsabrechnungen

Rekla­ma­tio­nen Auslandsnutzungen

Erträge aus Nutzun­gen von AKM-Reper­toire im Aus­land erhal­ten unsere Mit­glieder über die jew­eilige Aus­landsabrech­nung. Der Ein­gang dieser Gelder in der AKM erfol­gt in unter­schiedlichen Zeit­in­ter­vallen, abhängig vom Abrech­nungstur­nus der jew­eili­gen Gesellschaft, jedoch zumin­d­est ein­mal jährlich.

Die Verteilung dieser Gelder durch die AKM mit­tels Aus­landsabrech­nung erfol­gt ein­mal jährlich pro Land und Gesellschaft. Für die Län­der Deutsch­land, Schweiz, Frankre­ich, Spanien und Großbri­tan­nien zweimal pro Jahr.

Rekla­ma­tio­nen von Aus­landsabrech­nun­gen reicht die AKM bei der jew­eili­gen Schwest­erge­sellschaft ein. Vor­ab ist eine Über­prü­fung notwendig, ob das betrof­fene Land, der Zeitraum und die Sparte bere­its aus­geschüt­tet wurden.

Um erfol­gre­ich bei unseren Part­nerge­sellschaften aus dem Aus­land urgieren zu kön­nen, benöti­gen wir von Ihnen nähere Angaben via E‑Mail:

Für  Radio-/TV-Ausstrahlun­gen über­mit­teln Sie uns bitte das Sende­da­tum, den Namen des ausstrahlen­den Senders und der Sendung sowie, wenn bekan­nt, die Uhrzeit der Ausstrahlung.

Für  öffentliche Aufführungen/Konzerte wird als Grund­lage die über das Ser­vi­ce­por­tal ein­gere­ichte Pro­gramm-Mel­dung herange­zo­gen bzw. die von Ihnen zur Ver­fü­gung gestellte Kopie der von dem/der Ver­anstal­terIn an die Schwest­erge­sellschaft über­mit­tel­ten Setlist (Pro­gramm-Mel­dung). Falls wed­er die Pro­gramm-Mel­dung noch die Kopie der Setlist vorhan­den ist, teilen Sie uns bitte das Auf­führungs­da­tum, Name und Anschrift des Ver­anstal­tung­sortes, Name und Anschrift des Ver­anstal­tenden, sowie die Liste der gespiel­ten Werke inkl. Kom­pon­istIn­nenangaben mit. 

Für Ton­träger über­mit­teln Sie uns bitte den Ton­träger­ti­tel, das For­mat, die Kat­a­lognum­mer, den Pro­duzen­ten, die Werke­liste, das Veröf­fentlichungs­da­tum und das Veröffentlichungsland.

Rekla­ma­tions­fris­ten

Rekla­ma­tio­nen sind generell nur drei Nutzungs­jahre rück­wirk­end möglich. Bis 1. Dezem­ber 2025 kön­nen die Nutzungs­jahre 2022 — 2024 reklamiert wer­den, danach nur noch ab 2023.

Im Falle ein­er neuen Mit­glied­schaft bei der AKM möcht­en wir Sie darauf hin­weisen, dass Rekla­ma­tio­nen für Geschäft­s­jahre vor Ihrem AKM Beitritt nicht bei uns reklamiert wer­den können.

Sie haben Fragen zur Nutzung Ihrer Werke im Ausland? Wir beraten Sie gerne!

Ansprechperson Symbol

Melanie Ingru­ber

AKM/austro mechana — Ausland
+43 50717–19312
Kon­takt

Ansprechperson Symbol

Mar­ti­na Horvathova

AKM/austro mechana — Ausland
+43 50717–19318
Kon­takt

FAQ

Hier kön­nen Sie nach­le­sen, wann welch­es Land/Nutzungsjahr in den let­zten 3 Jahren zur Auszahlung kommt bzw. gekom­men ist. Falls Sie in der Auflis­tung ein Land nicht find­en, erfol­gt für dieses Land aus Grün­den der Wirtschaftlichkeit die Abrech­nung nicht auf die jew­eili­gen Bezugs­berechtigten, son­dern laut Vor­stands­beschluss in Form ein­er Pauschalabrechnung.

Stellen Sie bitte sich­er, dass Ihre Werke bere­its bei uns reg­istri­ert sind. Sie kön­nen über das Ser­vice-Por­tal Ihre bei der AKM gemelde­ten Werke ein­se­hen. Hil­fre­ich für die Auszahlung von Tantiemen für Aus­land­sauftritte sind auch die über das Ser­vice-Por­tal abgegebe­nen Pro­gramm-Mel­dun­gen. Nähere Infor­ma­tio­nen zur Ein­re­ichung von Pro­gramm-Mel­dun­gen find­en Sie auf der AKM Web­seite. Falls trotz angemelde­ter Werke und abgegeben­er Pro­gramm-Mel­dun­gen keine Tantiemen für Aus­land­snutzun­gen ein­tr­e­f­fen, kön­nen Sie über die AKM eine Rekla­ma­tion Ihrer ausständi­gen Tantiemen einreichen.

Bitte über­prüfen Sie zuerst anhand der Kontoauszüge/Detaillierungen, die Sie im Zuge der Auszahlun­gen erhal­ten, und der Auszahlung­ster­mine auf unser­er Web­seite, welche Abrech­nun­gen welch­er Werke konkret fehlen. Warten Sie dazu immer zuerst die Auszahlung des jew­eili­gen Landes/Nutzungsjahres ab, und bitte beacht­en Sie, dass einige Län­der in zwei Teilen aus­bezahlt wer­den (1. und 2. HJ), z.B. Schweiz/SUISA, Spanien/SGAE, Großbritannien/PRS. Erst nach Auszahlung bei­der HJ kann eine Rekla­ma­tion ein­gere­icht und bear­beit­et wer­den. Bitte schick­en Sie dazu eine E‑Mail an [email protected] mit fol­gen­den Informationen:

für Live-Auf­führun­gen, die im Aus­land stattge­fun­den haben:
Für öffentliche Auf­führun­gen kön­nen die über das AKM Ser­vice-Por­tal ein­gere­icht­en Pro­gramm-Mel­dun­gen bzw. eine von Ihnen zur Ver­fü­gung gestellte Kopie der vom Ver­anstal­ter an die Schwest­erge­sellschaft über­mit­tel­ten Ver­anstal­tungsmeldun­gen inkl. Setlist (Pro­gramm-Mel­dung) als Grund­lage für die Rekla­ma­tion herange­zo­gen wer­den. Falls wed­er Pro­gramm-Mel­dun­gen noch eine Kopie der Ver­anstal­tungsmeldun­gen vorhan­den ist, schick­en Sie uns bitte fol­gende Infor­ma­tio­nen zu:
- Auf­führungs­da­tum
- Name und Anschrift des Ver­anstal­tung­sortes
- Name und Anschrift des Ver­anstal­ters
- eine Liste der gespiel­ten und nicht abgerech­neten Werke inkl. Kom­pon­is­te­nangaben (ggf. auch den Arrangeur)

für Radio-/TV-Sendun­gen, die im Aus­land stattge­fun­den haben:
Über ein Mon­i­tor­ing-Ser­vice (z.B. BMAT, Music­trace, MusicD­NA) kön­nen Sie her­aus­find­en, wann und wo Ihre Werke im Radio/TV genutzt wur­den. Die Mon­i­tor­ing-Lis­ten kön­nen als Grund­lage für die Rekla­ma­tion herange­zo­gen wer­den. Bitte senden Sie uns diese Lis­ten jedoch nach Län­dern getren­nt, da für jedes Land eine andere Schwest­erge­sellschaft zuständig ist. Falls Sie kein Mon­i­tor­ing-Ser­vice benutzen, schick­en Sie uns bitte fol­gende Infor­ma­tio­nen zu:
- Sende­da­tum
- Name des ausstrahlen­den Senders und der Sendung
- wenn bekan­nt die Uhrzeit der Ausstrahlung
- eine Liste der aus­ges­trahlten und nicht abgerech­neten Werke inkl. Kom­pon­is­te­nangaben (ggf. auch den Arrangeur)

Lei­der akzep­tieren unsere Schwest­erge­sellschaften nur Rekla­ma­tio­nen mit genauen Angaben (siehe weit­er oben). Ohne diese kön­nen wir keine Rekla­ma­tion durchführen.

Nein, bitte schick­en Sie uns vor­ab keine Infor­ma­tio­nen zu Ihren Aus­land­snutzun­gen zu. Ein Abgle­ich von Ver­anstal­tun­gen bzw. Radio-/TV-Ausstrahlun­gen mit den Abrech­nun­gen muss von unseren Mit­gliedern nach der Auszahlung des Nutzungs­jahres selb­st durchge­führt werden.

Rekla­ma­tio­nen sind generell nur drei Nutzungs­jahre rück­wirk­end möglich – Dead­line: 1. Dezem­ber des laufend­en Nutzungs­jahres. Z.B. kön­nen bis zum 01.12.2025 noch die Nutzungs­jahre 2022–2024 reklamiert wer­den, danach nur noch ab 2023.

Die Bear­beitung von Rekla­ma­tio­nen durch unsere Schwest­erge­sellschaften kann auf­grund von fehlen­den Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen von Seit­en des Ver­anstal­ters oder noch nicht ein­heb­baren Geldern einige Zeit dauern. Solange Sie die Rekla­ma­tion inner­halb der 3‑jährigen Frist über uns ein­gere­icht haben, läuft Ihr Anspruch auf die Tantiemen auch nicht ab. Bitte haben Sie etwas Geduld, sobald ein Nachver­rech­nung­ster­min zu Ihrer Rekla­ma­tion bekan­nt ist, geben wir Ihnen Bescheid.

Nein, Rekla­ma­tio­nen für Geschäft­s­jahre vor Ihrem AKM-Beitritt kön­nen wir lei­der nicht bear­beit­en. Dazu wen­den Sie sich bitte an die Ver­w­er­tungs­ge­sellschaft, bei der Sie ggf. zuvor Mit­glied waren.

Die Abrech­nung für Deutschland/GEMA für Radio, Fernse­hen und Film wird immer im Dezem­ber für das Vor­jahr aus­bezahlt – z.B. im Dezem­ber 2025 wird die Abrech­nung für das Ausstrahlungs­jahr 2024 aus­bezahlt. Es wer­den jedoch nur Sender, die nach Pro­gramm ver­rech­net wer­den, von GEMA abgerech­net. Sollte der Sender, auf dem Ihre Werke gespielt wur­den, nicht in diesen Lis­ten enthal­ten sein, ist lei­der keine Abrech­nung und somit auch keine Rekla­ma­tion möglich. 
- Liste der Radiosender (mit Berech­nungsweg), die nach Pro­gramm ver­rech­net wer­den
- Liste der TV-Sender (mit Berech­nungsweg), die nach Pro­gramm ver­rech­net werden

Die Abrech­nung für Deutschland/GEMA für Öffentliche Auf­führun­gen wird immer im Sep­tem­ber für das Vor­jahr aus­bezahlt – z.B. im Sep­tem­ber 2025 wird die Abrech­nung für das Auf­führungs­jahr 2024 aus­bezahlt. Auf der GEMA-Web­seite find­en Sie ein Infoblatt über den Berechnungsweg.

Grund­sät­zlich muss fest­ge­hal­ten wer­den, dass es inner­halb der Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften für Musik keine zen­trale Werke­daten­bank gibt. Werke aus der AKM-Daten­bank scheinen daher nicht automa­tisch in der Werke­daten­bank der Schwest­erge­sellschaften (z.B. GEMA) auf, es sei denn, es ist bere­its eine Nutzung hin­ter­legt. Auf­grund der Vielzahl an Pro­gramm-Mel­dun­gen, die unseren Schwest­erge­sellschaften gesendet wer­den, erfol­gt die Einpfle­gung der Werke in ihre Werk­daten­bank oft erst im Zuge der Rekla­ma­tion. Zusät­zlich gib es für Musik-Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften der Dachor­gan­i­sa­tion CISAC einen Ser­vice zur inter­na­tionalen Werk­suche (Cis­net / Fast­track), der jedoch lei­der nicht von allen Gesellschaften regelmäßig upge­datet oder genutzt wird.