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PROGRAMM MELDEN

Kein Live-Auftritt ohne Programm-Meldung!
Kein Live-Auftritt ohne Programm-Meldung!
Publikum beim Konzert

Live-Auftritt und Programm-Meldung gehören zusammen!

Sie darf nach einem erfol­gre­ichen Live-Auftritt nie fehlen: die Pro­gramm-Mel­dung, die eine genaue Abrech­nung der Tantiemen an die Urhe­berIn­nen und Ver­lage ermöglicht. Vergessen Sie als Orch­ester- bzw. Ensem­blelei­t­erIn, Kapellmeis­terIn, Band­leader oder Allei­n­un­ter­hal­terIn bitte nicht auf die Pro­gramm-Mel­dung an die AKM.

Programm-Meldung bei Auftritten im Ausland

Unser Ser­vice ken­nt keine Gren­zen: die AKM leit­et das Pro­gramm Ihres Aus­land­sauftritts gerne an die entsprechende Gesellschaft weiter.

Damit Sie rasch zu Ihren Tantiemen kom­men, machen Sie sich bitte mit den Regelun­gen ver­traut, die in manchen Län­dern gelten.

So melden Sie Programme 

Sie benöti­gen Zugangs­dat­en um Pro­gramme zu melden?

1

Im Ser­vi­ce­por­tal wählen Sie das Ser­vice Meine Programme.

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2

Leg­en Sie Ihre Gruppe an, für die Sie ein Pro­gramm melden.

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3

Lesen Sie den QR Code ein, um die Ver­anstal­ter­dat­en zu übernehmen.

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4

Geben Sie die gespiel­ten Musik­stücke ein.

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Fristen für die Programm-Meldung:

Auf­führun­gen im 1. Quar­tal: 15. Mai

Auf­führun­gen im 2. Quar­tal: 15. August

Auf­führun­gen im 3. Quar­tal: 15. November

Auf­führun­gen im 4. Quar­tal: 15. Februar

Programm-Meldung leicht gemacht

Mit dem vom Ver­anstal­ter zur Ver­fü­gung gestell­ten QR-Code übernehmen Sie alle Ver­anstal­tungs­dat­en automa­tisch in die Programm-Meldung.

Programmabgabe Inland

Ansprechperson Symbol

Patri­cia Sonleitner

Live-Auf­führung Unter­hal­tungsmusik
Kabarett/Einlagenmusik
+43 50717–19321
Kon­takt

Ansprechperson Symbol

Alice Reiss

Live-Auf­führung Unter­hal­tungsmusik
Diskotheken
+43 50717–19331
Kon­takt

Ansprechperson Symbol

Jas­min Dallapozza

Live-Auf­führung
Unter­hal­tungsmusik
+43 50717–19330
Kon­takt

Ansprechperson Symbol

Anna-Lara Navratil

Live-Auf­führung
Unter­hal­tungsmusik
+43 50717–19326
Kon­takt

Ansprechperson Symbol

Gertrude Flan­dor­fer

Kirchenmusik 
+43 50717–19334
Kon­takt

Ansprechperson Symbol

Geral­dine Collet

Ern­ste Musik
+43 50717–19322
Kon­takt

Ansprechperson Symbol

Renate Rausch­er

Ern­ste Musik
+43 50717–19327
Kon­takt

Programmabgabe Ausland

Ansprechperson Symbol

Jas­min Stadlhofer

Pro­gramm-Mel­dung Ausland
+43 50717–19301
Kon­takt

FAQ

Für die Tantiemenabrech­nung an die Kom­pon­istIn­nen, Musik­tex­tau­torIn­nen und Musikver­legerIn­nen. Die Musikpro­gramme bilden die Grund­lage für die Abrech­nung der einge­hobe­nen Auf­führungsent­gelte an die Urhe­berIn­nen und Ver­legerIn­nen. 

Wenn Musik LIVE aufge­führt wird, d.h. Musik­grup­pen / Allei­n­un­ter­hal­terIn­nen mit­tels Musikin­stru­menten mit oder ohne Gesang oder nur gesan­glich Musik dar­bi­eten. Neben Konz­erten bet­rifft dies auch das Musizieren bei Zelt­festen, Früh­schop­pen, Bällen, Vere­insver­anstal­tun­gen, beim Heuri­gen, in Lokalen u.a.m. 

Für Auftritte in Öster­re­ich ist keine Pro­gram­mausstel­lung erforder­lich, wenn es gedruck­te Musikpro­gramme zur Ver­anstal­tung gibt. Bei Pro­gram­mab­we­ichun­gen, darunter fall­en ins­beson­dere Zugaben, teilen Sie uns diese bitte form­frei schriftlich mit; am besten leg­en Sie diese Mit­teilung dem gedruck­ten Pro­gramm bei. 

Für Auftritte im Aus­land müssen alle Pro­gram­m­mel­dun­gen über das Ser­vi­ce­por­tal durchge­führt werden.

Auf den Musikpro­gram­men sind nur live darge­botene Musik­w­erke zu notieren. Somit sind für Ver­anstal­tun­gen, bei denen Musik auss­chließlich „mech­a­nisch“ wiedergegeben wird, keine Musikpro­gramme auszustellen. 

 

Die Musikpro­gramme sind von den Musikausüben­den, d.h. von den Grup­pen­mit­gliedern, Orch­ester-bzw. Ensem­blelei­t­erIn­nen, Kapellmeis­terIn­nen, Allei­n­un­ter­hal­terIn­nen, auszustellen. Für Urhe­berIn­nen, die ihre Werke auch selb­st inter­pretieren („Selb­st­spielerIn­nen“) liegt es im eige­nen Inter­esse bei Auftrit­ten Musikpro­gramme auszufüllen. Reine Musikausübende mögen bitte bedenken, dass es die Urhe­berIn­nen sind, die es ihnen ermöglichen, mit der Musik Geld zu ver­di­enen. 

Unter gewis­sen Voraus­set­zun­gen bzw. in Rück­sprache mit der AKM-Fach­abteilung wer­den Pro­gramm- Mel­dun­gen auch von Drit­ten, wie z.B. Ver­la­gen, Labels, Man­age­ments, akzep­tiert. 

Die AKM ist von den Ver­anstal­terIn­nen von Live-Auf­führun­gen über die auftre­tenden Musikgruppen/ Allei­n­un­ter­hal­terIn­nen zu informieren. 

Ja, tra­gen Sie bitte alle live gespiel­ten Werke ein, also z.B. auch Frem­dreper­toire, auswendig gespielte Werke oder bere­its freie Werke. 

Beacht­en Sie bitte auch, dass die Angabe des Titels ein­er Oper, Operette, eines Ton­films oder eines Sam­mel­heftes nicht genügt. Es muss vielmehr ange­führt wer­den, welche einzel­nen Num­mern, deren Titel anzuführen sind, gespielt wur­den. 

Da die AKM auf­grund ein­er Vere­in­barung mit der Lit­er­ar Mechana auch die Ein­hebung der Tantiemen für den öffentlichen Vor­trag lit­er­arisch­er Werke (Lesun­gen) vorn­immt, sind gegebe­nen­falls auch diese Sprach­w­erke auf den Pro­gram­men zu notieren (Aus­nahme: wenn auss­chließlich aus eige­nen Werken vorge­le­sen wird). 

Für Aus­land: Es kön­nen nur musikalis­che Dar­bi­etun­gen abgerech­net wer­den. Die Ein­hebung der Tantiemen für den öffentlichen Vor­trag lit­er­arisch­er Werke (Lesun­gen) oder Mod­er­a­tio­nen ist nicht möglich.

Im Aus­land gel­ten beson­dere Regelun­gen, die wir hier für Sie zusam­menge­fasst haben.

Weil die Musikpro­gramme die Grund­lage für die Abrech­nung der einge­hobe­nen Auf­führungsent­gelte an die Urhe­berIn­nen und Ver­lage bilden. Die AKM ist bestrebt, jeden einge­hobe­nen Cent/Euro exakt einem Musikpro­gramm zuzuord­nen und entsprechend den auf diesem Pro­gramm angegebe­nen Werken abzurech­nen. Nur wahrheits­gemäß aus­ge­füllte Pro­gramme kön­nen eine gerechte Tantiemenabrech­nung gewährleis­ten. 

Der Pro­gram­mausstel­lende haftet für die Richtigkeit der von ihm gemacht­en Angaben, welche Werke gespielt wur­den. 

Musikpro­gramme kön­nen bis zum 15. des übernäch­sten Monats nach Quar­talsende gemeldet wer­den. Find­et die Live-Auf­führung im 1. Quar­tal des Jahres statt, kann bis 15. Mai gemeldet wer­den. Find­et sie im 2. Quar­tal statt, bis 15. August, im drit­ten bis 15. Novem­ber, im vierten bis 15. Februar.

Im Aus­land gel­ten andere Fris­ten. Mehr dazu hier.

Ver­wen­den Sie zur Über­mit­tlung der Pro­gramm-Mel­dun­gen unser Ser­vi­ce­por­tal. Falls Sie noch keine Zugangs­dat­en haben, kön­nen Sie diese hier anfordern. Bitte beacht­en Sie, dass es nicht zuläs­sig ist, die Zugangs­dat­en an Dritte, wie z.B. Ver­lage, Labels, weit­erzugeben. 

Sie wer­den von der Pro­gramm­prü­fungskom­mis­sion (PPK) auf ihre Richtigkeit und Voll­ständigkeit geprüft und anschließend- wenn allfäl­lige Zweifel aus­geräumt sind- wer­den die betr­e­f­fend­en Werke der Abrech­nung zuge­führt. 

Musikpro­gramme von Auftrit­ten im Aus­land wer­den an die zuständi­gen aus­ländis­che Schwest­erge­sellschaft zur Prü­fung weitergeleitet.

Sie find­en ein bre­ites Ange­bot an Unter­stützungs­maß­nah­men auf der Web­site: nutzen Sie die Erk­lärvideos und Schritt-für-Schritt Anleitun­gen oder wen­den Sie sich an die Mitar­bei­t­erIn­nen der Abteilung Live-Aufführung.