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Symbolbild Mikrofon

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Der QR-Code für die KünstlerInnen.
Der QR-Code für die KünstlerInnen.
Musiker spielt Gitarre und singt auf der Bühne / Live-Konzert

VeranstalterInnen sind Teil des Ensembles

Bei der Lizen­zierung ein­er Ver­anstal­tung mit Live-Musik erhält der Ver­anstal­ter mit der Auf­führungs­be­wil­li­gung einen QR-Code, den er an die auftre­tenden Kün­st­lerIn­nen weit­er­leit­et: per Mail, per Aushang oder persönlich.

Wird der QR-Code von den Kün­st­lerIn­nen bei der Mel­dung des Musikpro­gramms im AKM-Ser­vi­ce­por­tal einges­can­nt, sind alle Ver­anstal­ter­dat­en automa­tisch hin­ter­legt. So kön­nen wir nach der Ver­anstal­tung die Musik-Tantiemen gerecht verteilen.

Scannen (QR Code), einloggen (Im Service-Portal), melden (Musikstücke einreichen)

Programm-Meldung leicht gemacht

Dig­i­tal­isiert ist das Pro­gramm-Meldesys­tem der AKM längst. Jet­zt geht die Mel­dung noch schneller, beque­mer und ein­fach­er – weil alle Ver­anstal­tungs­dat­en schon voraus­ge­füllt sind!

Ein­fach den vom Ver­anstal­ter zur Ver­fü­gung gestell­ten QR-Code ein­scan­nen und die Dat­en im Ser­vi­ce­por­tal übernehmen. Musik­stücke ergänzen und fer­tig ist die Programm-Meldung!

Mit der Schritt-für-Schritt Video-Anleitung gelingt die Eingabe problemlos

QR-Code nutzen und Preise gewinnen!

Ver­wen­den Sie den QR-Code bei der näch­sten Pro­gramm-Mel­dung und gewin­nen Sie: unter allen Teilnehmer:innen ver­losen wir ab sofort jedes Monat Gutscheine vom Musikhaus Klang­farbe im Wert von je 150 €. Auch die Veranstalter:innen, die den QR-Code weit­er­leit­en, kön­nen gewin­nen: jedes Monat ver­losen wir drei Gratis­lizen­zen in Form eines Gutscheins für die näch­ste Ver­anstal­tungsmeldung (max. Wert 150 €). QR-Code nutzen lohnt sich!

Teil­nah­mebe­din­gun­gen:
Die Ver­losung find­et bis auf Wider­ruf ein­mal monatlich in der AKM mit­tels Zufalls­gen­er­a­tor statt. Teil­nah­me­berechtigt sind alle, die Pro­gramme abgeben kön­nen und alle Veranstalter:innen, die eine Ver­anstal­tung im genan­nten Zeitraum angemeldet haben. Die Gewinner:innen wer­den per E‑Mail benachrichtigt. Eine Veröf­fentlichung der Namen der Gewinner:innen erfol­gt nicht. Die Teil­nahme ist kosten­los. Eine Barablöse ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

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