Lesedauer: 4 Minuten
An
Herrn Bundeskanzler Nehammer,
Herrn Vizekanzler Kogler,
Herrn Bundesminister Karner,
Herrn Bundesminister Polaschek,
Herrn Bundesminister Schallenberg und
die Bildungsdirektor*innen.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Nehammer, sehr geehrter Herr Vizekanzler Kogler, sehr geehrter Herr Minister Karner, sehr geehrter Herr Minister Polaschek, sehr geehrter Herr Minister Schallenberg, sehr geehrte Bildungsdirektor*innen!
Die Regierung bekennt sich im Regierungsprogramm zur UNESCO-Konvention „Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ – einem internationalen Vertrag, der die Rechte von Künstler*innen, Kulturarbeiter*innen und kulturellen Rechte aller verbindlich verankert und Vielfalt kultureller Ausdrucksformen fernab von Marktlogik schützt.
Die zivilgesellschaftlichen Expert*innen der Arbeitsgemeinschaft „Kulturelle Vielfalt“, angesiedelt an der Österreichischen UNESCO-Kommission, legten in ihrem Schlusskommuniqué 2023 konkrete Empfehlungen vor, wie Österreich seiner Verpflichtung zum Schutz und der Förderung Vielfalt kultureller Ausdrucksformen nachkommen kann. Was bisher geschah? Einige Empfehlungen wurden umgesetzt – andere nicht.
Es ist unabdingbar, den Stimmen der Zivilgesellschaft Gehör zu schenken und vor Ablauf der Regierungsperiode noch dort nachzuschärfen, wo Versprechungen des Regierungsprogramms unerfüllt geblieben sind.
Das Regierungsprogramm verspricht: die Verbesserung bei der Visavergabe für Verwandtenbesuche, wissenschaftlichen Austausch, Forschungszwecke und Kulturprojekte (S. 137). Dabei verpflichtet das UNESCO-Übereinkommen mit Artikel 16 Österreich ganz konkret dazu, die globalen Asymmetrien abzubauen. Konkrete Forderungen des Schlusskommuniqués weisen den Weg, wie dies gelingen könnte:
Das Regierungsprogramm verspricht: Die musisch-kreative Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen muss in allen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen weiter forciert werden (S. 37). Das Schlusskommuniqué der ARGE zeigt, wie dies konkret ginge:
Das Regierungsprogramm verspricht: die Sicherstellung der Dotierung des Künstlersozialversicherungsfonds sowie seine Evaluierung und Weiterentwicklung der Förderkriterien und des Bezieherkreises (S. 38).
Konkrete Forderungen des Schlusskommuniqués weisen den Weg, wie dies gelingen könnte:
Es ist Zeit, diese Versprechen aus dem Regierungsprogramm einzulösen. Die zivilgesellschaftlichen Expert*innen der Arbeitsgemeinschaft „Kulturelle Vielfalt“ appellieren an die Bundesregierung, sich ehestens den genannten Vorhaben zu widmen – und unter Einbeziehung der zivilgesellschaftlichen Expert*innen nun rechtzeitig vor dem Ende der Legislaturperiode konkrete Umsetzungen zu erarbeiten. Die detaillierten Forderungen des Schlusskommuniqués: www.unesco.at/Klausurtagung_ARGE_KV_Schlusskommuniqe_2023.pdf
Wir ersuchen um Ihre Auskunft zum Stand der Dinge und einen Terminvorschlag, um die gemeinsame Arbeit daran aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Glauser, Institut für Kulturmanagement und Gender Studies / mdw
Alexander Dumreicher-Ivanceanu, Fachverband der Film- und Musikwirtschaft
Daniela Koweindl, IG Bildende Kunst
Elisabeth Bernroitner, D–Arts
Gerhard Ruiss, IG Autorinnen Autoren
Harald Huber, Österreichischer Musikrat
Helga Schwarzwald, Verband Freier Rundfunk Österreich
Kulturrat Österreich
Peter Vieweger, AKM
Patrick Mathae, EU XXL
Sabine Reiter, mica – music austria
Yvonne Gimpel, IG Kultur Österreich
Zahra Mani, Austrian Composers
Artikel teilen!
Unternehmens-Kommunikation
Artikel teilen!